Die Steuererklärung 2025 reichst du 2026 ein, zu einem Datum, das dein Kanton festlegt: 28. Februar im Jura, 15. März in Bern und in der Waadt, 31. März oder 30. April anderswo, oder auf deiner Steuererklärung aufgedruckt. Die Tabelle unten nennt für jeden Kanton die Frist, ihren Prüfstatus, die Verlängerungsregel und den offiziellen Link, danach folgt, was nach einer verpassten Frist passiert.
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Fristen 2026 für die Steuererklärung 2025 natürlicher Personen, am 3. September 2026 auf den offiziellen Kantonsseiten gelesen; sie können sich von Jahr zu Jahr ändern, und im Zweifel gilt das Datum, das auf deiner Steuererklärung steht. Diese Seite informiert; sie ersetzt weder die Steuerverwaltung deines Kantons noch eine Steuerberatung noch die Wegleitung zur kantonalen Software. Floxy ist kein Treuhandbüro und reicht nichts ein.
In der Schweiz betrifft die Steuererklärung, die du im Frühling 2026 einreichst, das Steuerjahr 2025: Die Kantone nennen sie «Steuererklärung 2025» (so steht es auf den Formularen von eTax.zug, eTax Solothurn, BalTax Online oder eFisc2025), während die Abgabefrist ins Jahr 2026 fällt. Wenn eine Seite von der «Frist 2026» spricht und eine andere von der «Steuererklärung 2025», ist dasselbe Dossier gemeint.
Die ordentliche Frist legt jeder Kanton selbst fest, nicht der Bund. Der Jura setzt sie auf den 28. Februar, Bern und die Waadt auf den 15. März, mindestens zehn Kantone auf den 31. März, Zug, Obwalden, Appenzell Innerrhoden und das Tessin auf den 30. April. Fünf Kantone publizieren kein einheitliches Datum: Luzern, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen und Neuenburg drucken die Frist auf die Steuererklärung selbst; die Luzerner Wegleitung 2025 schreibt, die Formulare seien «bis zur auf der Steuererklärung aufgedruckten Frist» einzureichen.
Drei Begriffe werden oft verwechselt. Die Abgabefrist ist der Tag, an dem die Steuererklärung eingetroffen sein muss. Das Gesuchsfenster ist die Zeit, in der du noch eine Verlängerung beantragen kannst: In Genf ist die Abgabe natürlicher Personen bis 31. August 2026 verlängerbar, das Online-Gesuch aber vom 1. Januar bis 31. Oktober möglich. Die Toleranzfrist schliesslich kennt die Waadt: gesetzliche Frist 15. März, aber keine Mahnung vor dem 30. Juni. Die Details stehen auf den Kantonsseiten, etwa für Zürich und Bern.
Jede Zeile nennt die ordentliche Frist 2026 für eine natürliche Person, den Status dieser Frist, die Verlängerungsregel und den Link zum offiziellen Portal oder zur offiziellen Software. «Geprüft» heisst: Das Datum wurde am 3. September 2026 im Text einer offiziellen Seite oder Wegleitung gelesen. «Steht auf deiner Steuererklärung» heisst: Der Kanton publiziert kein einheitliches Datum. «Auf der Kantonsseite prüfen» heisst: Die Kantonsseite liess sich nicht lesen (Glarus, Basel-Landschaft, Schaffhausen); dann steht hier kein Datum, deines findest du auf deiner Steuererklärung oder beim Kanton.
Wo eine eigene Floxy-Seite zum Kanton existiert, führt der Kantonsname dorthin: Zürich und Bern auf Deutsch, Waadt, Wallis, Freiburg und Genf auf Französisch, Tessin auf Italienisch. Dort findest du die Verlängerung Schritt für Schritt, die Gemeinden und die Abzugslimiten. Dieselbe Tabelle gibt es auch auf Französisch: Délais déclaration d'impôts 2026.
| Kanton | Ordentliche Frist 2026 | Status | Verlängerung | Offizielles Portal |
|---|---|---|---|---|
| Zürich | 31. März | Geprüft | Beim Gemeindesteueramt; ein rechtzeitiges erstes Gesuch gilt als stillschweigend bewilligt; längstens bis 30. November | ZHprivateTax |
| Bern | 15. März | Geprüft | Online gratis bis 15. Juli, CHF 20 bis 15. September, CHF 40 bis 15. November (schriftlich oder telefonisch CHF 20, 40, 60) | TaxMe-Online |
| Luzern | Steht auf deiner Steuererklärung | Steht auf deiner Steuererklärung | Online (e-Fristerstreckung), längstens bis 31. August 2026 für Unselbständige | eSteuern.LU |
| Uri | 31. März | Geprüft | Online vor Ablauf der Frist, mit der PID-Nummer aus dem Aktivierungsbrief | eTax.UR |
| Schwyz | Ende März | Geprüft | Auf efristen.sz.ch, neue Frist wählbar bis Ende Dezember 2026 | eTax.schwyz |
| Obwalden | 30. April | Geprüft | Online gratis bis 31. Dezember 2026; schriftlich oder darüber hinaus: CHF 30 | eTax OW |
| Nidwalden | 31. März | Geprüft | Online im Steuerportal oder per Formular | Steuerportal Nidwalden |
| Glarus | Auf der Kantonsseite prüfen | Auf der Kantonsseite prüfen | Online gratis bis 31. Dezember 2026; darüber hinaus schriftlich begründet, CHF 30 | eTax.GL |
| Zug | 30. April | Geprüft | Online, generell bis 31. Dezember gewährt; darüber hinaus schriftlich, CHF 35 | eTax.zug |
| Freiburg (Seite auf Französisch) | 31. März | Geprüft | CHF 20 pro Frist (QR-Rechnung in der Steuererklärung), höchstens vier Fristen, nie über den 15. Dezember hinaus | FriTax |
| Solothurn | 31. März | Geprüft | Gratis bis 31. Juli 2026; CHF 30 bis 30. November 2026 | eTax Solothurn |
| Basel-Stadt | 31. März | Geprüft | Online gratis bis 30. September 2026; darüber hinaus mit Begründung | BalTax Online |
| Basel-Landschaft | Auf der Kantonsseite prüfen | Auf der Kantonsseite prüfen | Über das BL-Konto; mehr als zwei Monate über das aufgedruckte Datum hinaus: CHF 40 | E-Tax BL, BL-Konto |
| Schaffhausen | Auf der Kantonsseite prüfen | Auf der Kantonsseite prüfen | Online (eFristerstreckung); Bedingungen auf sh.ch | Steuerverwaltung Schaffhausen |
| Appenzell Ausserrhoden | Steht auf deiner Steuererklärung | Steht auf deiner Steuererklärung | Erste Verlängerung gratis, jede weitere CHF 25 | mein.ar.ch |
| Appenzell Innerrhoden | 30. April | Geprüft | Online, längstens bis 30. November, alle Steuerrechnungen bezahlt | eTax.AI |
| St. Gallen | Steht auf deiner Steuererklärung | Steht auf deiner Steuererklärung | Online, nur wenn die fälligen Rechnungen bezahlt sind | E-Tax SG |
| Graubünden | 31. März (Selbständige: 30. September) | Geprüft | Über das ePortal vor Ablauf der Frist, sonst schriftlich an die Gemeinde | SofTax GR NP, ePortal |
| Aargau | 31. März (Selbständige: 30. Juni) | Geprüft | Online; keine Mahnung vor dem 30. Juni 2026, also bis dahin kein Gesuch nötig | eTAX AARGAU |
| Thurgau | Steht auf deiner Steuererklärung | Steht auf deiner Steuererklärung | Schriftlich und begründet an die Gemeinde; erste Verlängerung in der Regel bis 30. September | eFisc2025 |
| Tessin (Seite auf Italienisch) | 30. April | Geprüft | Online (ti.ch/pf-proroga), sofortige Bestätigung | eTax PF 2025 |
| Waadt (Seite auf Französisch) | 15. März, Toleranz bis 30. Juni | Geprüft | e-Délai gratis; Gesuch bis 30. Juni; letzte Frist 30. September | VaudTax |
| Wallis (Seite auf Französisch) | 31. März | Geprüft | Ende der Verlängerungen: 31. Juli 2026 (Unselbständige und Rentner), 31. Oktober 2026 (Selbständige) | VSTax |
| Neuenburg | Steht auf deiner Steuererklärung | Steht auf deiner Steuererklärung | Online-Formular oder Guichet unique, vor Ablauf der Frist | Clic & Tax |
| Genf (Seite auf Französisch) | 31. März | Geprüft | Gebührenpflichtig: CHF 20, 40 oder 60 je nach Dauer; Abgabe verlängerbar bis 31. August 2026 für natürliche Personen | GeTax und e-démarches |
| Jura | 28. Februar | Geprüft | Über den Guichet virtuel; letzte Frist 31. Oktober 2026 | JuraTax |
Eine Bundesregel für die Fristverlängerung gibt es nicht; jeder Kanton hat seine eigene, und drei Modelle kehren wieder. Das erste ist die gratis Online-Verlängerung bis zu einem Stichtag: Bern (online bis 15. Juli), Solothurn (bis 31. Juli 2026, sofort bewilligt), Basel-Stadt (bis 30. September 2026), Obwalden und Glarus (online bis 31. Dezember 2026), Waadt (e-Délai, Gesuch bis 30. Juni, letzte Frist 30. September). Zug gewährt Gesuche generell bis 31. Dezember, ohne dass die Kantonsseite eine Gebühr nennt. Nach dem Stichtag wird es kostenpflichtig: in Bern CHF 20 bis 15. September und CHF 40 bis 15. November (schriftlich oder telefonisch CHF 20, 40 und 60), in Solothurn CHF 30 bis 30. November 2026, in Zug CHF 35, in Obwalden und Glarus CHF 30 für ein schriftliches Gesuch über den 31. Dezember hinaus.
Das zweite Modell ist ab dem ersten Gesuch gebührenpflichtig: Genf verrechnet CHF 20, 40 oder 60 je nach gewährter Dauer (bis 3 Monate, bis 5 Monate, über 5 Monate); Freiburg verrechnet CHF 20 pro Frist, höchstens vier Fristen und nie über den 15. Dezember hinaus. Appenzell Ausserrhoden liegt dazwischen: Die erste Verlängerung ist gratis, jede weitere kostet CHF 25.
Das dritte Modell läuft über die Gemeinde: In Zürich stellst du das Gesuch beim Gemeindesteueramt, ein rechtzeitiges erstes Gesuch gilt als stillschweigend bewilligt, längstens bis 30. November (Weisung ZStB 132.1); im Thurgau ist das Gesuch schriftlich und begründet, die erste Verlängerung wird in der Regel bis 30. September gewährt, und «Arbeitsüberlastung» zählt laut Steuerpraxis nicht als Grund. St. Gallen und Appenzell Innerrhoden knüpfen eine Bedingung daran: Die Verlängerung gibt es nur, wenn die fälligen Steuerrechnungen bezahlt sind.
Die Abfolge ist überall gleich, die Fristen und Gebühren sind kantonal. Zuerst kommt eine Mahnung, oft mit Gebühr: Im Aargau kostet die erste Mahnung CHF 35 und die zweite CHF 50, wobei vor dem 30. Juni 2026 keine Mahnung verschickt wird; in Genf kostet die ordentliche Mahnung seit 1. Januar 2026 CHF 20 und die zweite Mahnung CHF 40; in Bern beträgt die Mahngebühr CHF 60. Dann folgt eine letzte Frist: Im Jura vermeidet, wer bis 13. August 2026 einreicht, die Mahnung und wer bis 18. September 2026 einreicht, die Mahnung mit Gebühr, die letzte Frist ist der 31. Oktober 2026; im Wallis nennt der offizielle Zeitplan den 22. April 2026, um die gebührenpflichtige Mahnung zu vermeiden, und den 27. Mai 2026, um die Ordnungsbusse zu vermeiden.
Kommt die Steuererklärung immer noch nicht, veranlagt das Steueramt nach Ermessen: Es setzt dein Einkommen und Vermögen nach den Angaben fest, die es kennt (vom Arbeitgeber gemeldeter Lohnausweis, Vorjahresveranlagung, Erfahrungszahlen), in der Regel ohne die Abzüge, die du hättest geltend machen können. Für die direkte Bundessteuer ist das Art. 130 Abs. 2 DBG; die kantonalen Steuergesetze kennen denselben Mechanismus, und eine Busse wegen Verletzung von Verfahrenspflichten kann dazukommen. Eine Einsprache gegen die Ermessensveranlagung bleibt innert 30 Tagen möglich, muss aber nachweisen, dass die Veranlagung offensichtlich unrichtig ist: deutlich aufwendiger, als rechtzeitig ein Gesuch zu stellen.
Mehrere Kantone geben Selbständigerwerbenden eine eigene, spätere Frist: 30. Juni im Aargau, 30. September in Graubünden, 31. Oktober 2026 als Ende der Verlängerungen im Wallis; in Luzern gilt für Selbständige eine allgemeine Frist bis 31. August 2026 ohne Gesuch; in Zürich erhalten sie von Amtes wegen eine Erstreckung bis 30. September. In Bern steht auf dem Anmeldebrief ein eigenes Datum für Selbständige, Landwirte und Personengesellschaften.
Wirst du an der Quelle besteuert (Bewilligung B, L oder ein anderer Titel ohne C) und willst du eine nachträgliche ordentliche Veranlagung, muss der Antrag bis 31. März des Folgejahres eingereicht sein: Die ESTV bezeichnet das als Verwirkungsfrist, die sich nicht verlängern lässt. Ab einem Bruttoeinkommen von CHF 120'000 im Jahr ist diese Veranlagung Pflicht (Regel, gelesen auf ge.ch, gestützt auf das DBG). Juristische Personen haben einen eigenen, meist späteren Kalender: 30. September in Zürich (ordentliche Frist, Weisung ZStB 132.1), 30. Juni in Basel-Stadt, 31. Mai in Appenzell Innerrhoden. In Genf lässt sich die Abgabe für Gesellschaften, Vereine und Stiftungen bis zum 30. September 2026 verlängern (ge.ch), für natürliche Personen bis zum 31. August 2026.
Floxy reicht nichts ein und beantragt keine Frist für dich: Einreichung und Verlängerung laufen über das offizielle Portal deines Kantons, das in der Tabelle steht. Was Floxy macht, ist die Frist haltbar. Jeden Beleg, den du im Lauf des Jahres scannst (Lohnausweis, 3a-Bescheinigung, Prämienübersicht, Arztrechnungen, Spenden), liest die KI, ordnet ihn deinem Steuerdossier zu und zählt ihn; im Februar, wenn die Steuererklärung oder der Zugangscode kommt, ist das Dossier schon beisammen und du überträgst nur noch.
Der Assistent kennt deinen Kanton und erinnert dich vor der ordentlichen Frist an die Steuersaison, mit der Liste der Belege, die noch fehlen, damit die Erinnerung von Floxy kommt und nicht vom Steueramt. Welche Belege du bis dahin beisammen haben musst, zeigt die Checkliste für die Steuererklärung; die Limiten deines Kantons stehen im Ratgeber Steuerabzüge. Ausserhalb der Steuersaison sortiert dieselbe Ablage Verträge, Garantien und Rechnungen: siehe Dokumente verwalten.
Die Daten unten sind die auf offiziellen Seiten gelesenen; dein eigenes Datum steht auf deiner Steuererklärung und geht vor.
Januar: die Bescheinigungen kommen
Lohnausweis vom Arbeitgeber, 3a-Bescheinigung von Bank oder Versicherung, Prämienübersicht der Krankenkasse, Bankauszüge per 31. Dezember 2025. Scanne sie in Floxy, sobald sie da sind: Sie landen in deinem Steuerdossier 2025.
Februar: die Steuererklärung oder die Zugangscodes
Die Kantone verschicken die Unterlagen oder die Codes fürs Portal (Zugangscodes im Februar in Solothurn, Aktivierungsbrief Mitte Februar in Nidwalden, Identifikationscode Ende Februar in Obwalden). Notiere das aufgedruckte Datum, wenn du in Luzern, im Thurgau, in St. Gallen, Neuenburg oder Appenzell Ausserrhoden wohnst.
Ende Februar bis Ende April: die ordentliche Frist
28. Februar im Jura, 15. März in Bern und in der Waadt, 31. März in mindestens zehn Kantonen, 30. April in Zug, Obwalden, Appenzell Innerrhoden und im Tessin. Reiche ein, oder beantrage vor diesem Datum eine Verlängerung auf dem offiziellen Portal.
Sommer: die Stichtage der gratis Verlängerungen
30. Juni für jedes Gesuch in der Waadt und für die Selbständigen im Aargau, 15. Juli in Bern, 31. Juli in Solothurn und im Wallis (Unselbständige und Rentner), 31. August in Luzern (Unselbständige), 30. September in Basel-Stadt, in der Waadt und im Thurgau (erste Verlängerung).
Herbst: die letzten Fristen
31. Oktober 2026 im Jura und für die Selbständigen im Wallis, 15. November in Bern, 30. November in Zürich, Solothurn, Luzern (Selbständige) und Appenzell Innerrhoden, 31. Dezember 2026 in Zug, Obwalden, Glarus und Schwyz.
Dezember: das Steuerjahr 2026 vorbereiten
Eine 3a-Einzahlung vor dem 31. Dezember 2026 zählt für die Steuererklärung 2026, die 2027 eingereicht wird. Der jetzt gescannte Beleg liegt schon im Dossier des nächsten Jahres.
Floxy weiss, ob deine Frist der 28. Februar (Jura), der 15. März (Bern, Waadt), der 31. März oder der 30. April ist, und meldet sich vorher, mit der Liste der Belege, die im Steuerdossier 2025 noch fehlen.
Die im Januar und Februar gescannten Bescheinigungen sind schon zugeordnet, wenn die Steuererklärung 2025 eintrifft: Du füllst ZHprivateTax, TaxMe-Online oder eTax.zug aus, ohne den Papierstapel nochmals durchzugehen.
BE-Login in Bern, efristen.sz.ch in Schwyz, das ePortal in Graubünden, das BL-Konto in Basel-Landschaft: Die Tabelle oben führt zum richtigen Formular des Kantons, Floxy baut kein eigenes.
Jede Zeile der Tabelle trägt ihren Status: am 3. September 2026 auf einer offiziellen Seite geprüft, laut Wegleitung auf deiner Steuererklärung aufgedruckt (Luzern, Thurgau) oder online nicht publiziert, oder auf der Kantonsseite zu prüfen. Wo wir die Frist nicht gelesen haben, schreiben wir keine hin.
Floxy bereitet das Dossier vor; Einreichung und Fristgesuch laufen über den offiziellen Kanal deines Kantons. Die Fristseiten der Deutschschweizer Kantone, der Bund und die ESTV:
Im Frühling des Jahres nach dem Steuerjahr: Die Steuererklärung 2025 reichst du 2026 ein, zu einem Datum, das dein Kanton festlegt. Unter den online publizierten Fristen verlangt der Jura den 28. Februar, Bern und die Waadt den 15. März, mindestens zehn Kantone den 31. März, Zug, Obwalden, Appenzell Innerrhoden und das Tessin den 30. April. Luzern, Thurgau, St. Gallen, Neuenburg und Appenzell Ausserrhoden drucken das Datum auf die Steuererklärung.
Vor Ablauf der ordentlichen Frist, auf dem offiziellen Kanal deines Kantons: online im Steuerportal (TaxMe-Online in Bern, eTax.zug, eSteuern.LU, efristen.sz.ch), beim Gemeindesteueramt (Zürich, Thurgau) oder per QR-Rechnung in der Steuererklärung (Freiburg). Ein verspätetes Gesuch wird in Zürich abgewiesen, weil eine abgelaufene Frist nicht mehr erstreckt werden kann. Die Tabelle oben verlinkt das Formular jedes Kantons.
Das hängt vom Kanton ab. Freiburg gewährt bis zu vier Fristen zu je CHF 20, nie über den 15. Dezember hinaus. Bern arbeitet in Stufen (15. Juli online gratis, 15. September, längstens 15. November). Appenzell Ausserrhoden schenkt die erste Verlängerung und verrechnet jede weitere mit CHF 25. Zug gewährt Gesuche generell bis 31. Dezember; wer darüber hinaus will, braucht ein schriftlich begründetes Gesuch und zahlt CHF 35.
In einem Teil der Kantone bis zu einem Stichtag nichts: Bern online bis 15. Juli, Solothurn bis 31. Juli 2026, Basel-Stadt bis 30. September 2026, Obwalden und Glarus bis 31. Dezember 2026, Waadt bis 30. September. Danach oder ab dem ersten Gesuch fallen Gebühren an: Genf CHF 20, 40 oder 60 je nach Dauer, Freiburg CHF 20 pro Frist, Solothurn CHF 30 bis 30. November 2026, Zug CHF 35 über den 31. Dezember hinaus. Zürich überlässt eine allfällige Gebühr der Gemeinde.
Zuerst eine Mahnung, meist mit Gebühr (Aargau CHF 35 für die erste und CHF 50 für die zweite, Genf CHF 20 seit 1. Januar 2026, Bern CHF 60), dann eine letzte Frist. Bleibt die Steuererklärung aus, veranlagt das Steueramt nach Ermessen auf Basis der bekannten Angaben, in der Regel ohne deine Abzüge (Art. 130 Abs. 2 DBG für die Bundessteuer), und kann eine Busse aussprechen. Ein rechtzeitiges Gesuch ist immer günstiger.
Mehrere Kantone setzen für Selbständigerwerbende eine spätere Frist: 30. Juni im Aargau, 30. September in Graubünden, 31. August 2026 in Luzern ohne Gesuch, Erstreckung von Amtes wegen bis 30. September in Zürich, Ende der Verlängerungen am 31. Oktober 2026 im Wallis. In Bern steht das Datum für Selbständige auf dem Anmeldebrief. In den übrigen Kantonen gilt die ordentliche Frist der natürlichen Personen.
Fünf Kantone (Luzern, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen, Neuenburg) publizieren online kein einheitliches Datum: Jede steuerpflichtige Person liest ihres auf Seite 1 der Steuererklärung oder im Begleitbrief. Die Luzerner Wegleitung 2025 hält fest, dass die Formulare «bis zur auf der Steuererklärung aufgedruckten Frist» einzureichen sind. Für diese Kantone nennt diese Seite bewusst keinen Tag: Das aufgedruckte Datum geht vor.
Nein. Das Gesuch stellst du ausschliesslich auf dem offiziellen Kanal deines Kantons: TaxMe-Online in Bern, das Gemeindesteueramt in Zürich, efristen.sz.ch in Schwyz, das ePortal in Graubünden, e-Délai in der Waadt. Floxy bereitet das Dossier vor, erinnert dich an die Frist deines Kantons und zeigt dir den offiziellen Link; es reicht nichts ein, vertritt dich nicht und unterschreibt nichts in deinem Namen.
Verfasst vom Team von Floxy.ch in Orsières. Zahlen gegen die auf dieser Seite zitierten offiziellen Quellen geprüft. Über uns
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