Einzahlungen 2026 in die Säule 3a: höchstens CHF 7'258 mit Pensionskasse, ohne Pensionskasse 20 % des Nettoerwerbseinkommens bis CHF 36'288, abziehbar in der Steuererklärung 2026, die du 2027 einreichst. Für die Steuererklärung 2025, die du in diesem Frühling einreichst, gelten dieselben Beträge. Seit dem 1. Januar 2026 lässt sich eine verpasste Einzahlung nachträglich einkaufen. Diese Seite erklärt die Beträge von ESTV und BSV, die 3a-Bescheinigung und die Rubrik in der Software deines Kantons, dann was Floxy mit diesem Dokument macht.
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Beträge der Steuerjahre 2025 und 2026 (Art. 7 und 7a BVV 3, gelesen auf den Seiten der ESTV und des BSV), pro Person; sie können sich von Jahr zu Jahr ändern, der Betrag 2027 ist noch nicht publiziert. Diese Seite gibt steuerliche und dokumentarische Orientierung; sie ersetzt weder eine Steuerberatung noch eine Vorsorge- oder Anlageberatung noch die Wegleitung der offiziellen Software deines Kantons. Floxy empfiehlt kein 3a-Produkt, ist kein Treuhandbüro und reicht nichts ein.
Für Einzahlungen im Jahr 2026 gilt: Wer einer Pensionskasse angehört, kann höchstens CHF 7'258 in die Säule 3a einzahlen und abziehen, den «kleinen Beitrag» nach Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV 3. Wer keiner Pensionskasse angehört, etwa als selbständigerwerbende Person oder bei einem Lohn unter der Eintrittsschwelle der beruflichen Vorsorge, darf 20 % des Nettoerwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288, den «grossen Beitrag» nach Bst. b. Abgezogen wird der Betrag in der Steuererklärung 2026, die du 2027 einreichst.
Für die Steuererklärung 2025, die du in diesem Jahr einreichst, gelten dieselben Beträge: Das BSV führt CHF 7'258 und CHF 36'288 als Werte «ab 2025», die ESTV zeigt für 2025 und 2026 die gleichen Spalten. 2024 waren es noch CHF 7'056 und CHF 35'280. Der Bund passt die Beträge an, wenn die AHV-Renten angepasst werden; die Tabelle unten stammt aus der Übersicht der ESTV.
Zwei Regeln der ESTV, die auf der Bescheinigung sichtbar werden: Die Höchstabzüge sind zugleich die Einzahlungslimiten, und Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig. Der «grosse Beitrag» ist zudem kein fester Betrag, sondern der kleinere von zwei Werten: 20 % deines eigenen Nettoerwerbseinkommens oder CHF 36'288; wer ohne Pensionskasse weniger verdient, hat eine entsprechend tiefere Limite. Zürich, Bern und die übrigen Kantone rechnen bei der Säule 3a mit denselben Bundesbeträgen; Abzüge mit eigenen kantonalen Limiten findest du im Ratgeber Steuerabzüge.
| Steuerjahr | Mit Pensionskasse | Ohne Pensionskasse | Abzug in der Steuererklärung |
|---|---|---|---|
| 2027 | noch nicht publiziert | noch nicht publiziert | Aktualisierung dieser Seite am 1. Januar 2027 |
| 2026 | CHF 7'258 | 20 % des Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288 | Steuererklärung 2026, eingereicht 2027 |
| 2025 | CHF 7'258 | 20 %, höchstens CHF 36'288 | Steuererklärung 2025, eingereicht 2026 |
| 2024 | CHF 7'056 | 20 %, höchstens CHF 35'280 | Steuererklärung 2024, eingereicht 2025 |
Seit dem 1. Januar 2026 erlaubt Art. 7a BVV 3 den nachträglichen Einkauf: Wer in einem Jahr keinen oder nur einen Teil des zulässigen Beitrags einbezahlt hat, kann die Lücke später schliessen und den Einkauf abziehen. Das BSV nennt den Ablauf: erstmals im Steuerjahr 2026, rückwirkend für 2025; Lücken aus den Jahren vor 2025 lassen sich nicht einkaufen; die Rückwirkung ist auf zehn Jahre begrenzt.
Pro Jahr ist ein Einkauf in der Höhe des «kleinen Beitrags» zulässig, 2026 also höchstens CHF 7'258, zusätzlich zum ordentlichen Beitrag desselben Jahres. Zwei Bedingungen: Du brauchst ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz sowohl im Jahr des Einkaufs als auch im Jahr, für das du nachzahlst, und der ordentliche Jahresbeitrag des laufenden Jahres muss vollständig einbezahlt sein, bevor du einkaufst. Der Einkauf ist wie der ordentliche Beitrag vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Für die Steuererklärung 2025, die du 2026 einreichst, gibt es diesen Abzug nicht: Der erste Einkauf gehört in die Steuererklärung 2026. Wie deine Vorsorgeeinrichtung den Einkauf bescheinigt und wie ihn die Software deines Kantons erfasst, klärst du dort; lege die Bestätigung getrennt vom ordentlichen Beitrag ab, damit die beiden Beträge in der Steuererklärung nicht zusammenfliessen.
Die Bescheinigung stellt die Vorsorgeeinrichtung aus, die dein 3a-Guthaben führt: die Bankstiftung oder die Versicherung. Sie kommt in der Regel im Januar des Folgejahres, per Post oder ins Dokumenten-Postfach deines E-Bankings, eine pro Konto oder Police. Sie nennt den einbezahlten Betrag und das Beitragsjahr; dieses Jahr zählt, nicht das Datum deiner Überweisung.
Bis wann einzahlen: Der Betrag muss bis zum 31. Dezember bei der Vorsorgeeinrichtung gutgeschrieben sein, damit er im laufenden Steuerjahr zählt. Banken und Versicherungen kennen eigene Termine im Dezember, die sich unterscheiden; eine Überweisung vom 30. Dezember kann erst im Januar verbucht werden. Frage den Termin bei deiner Vorsorgeeinrichtung nach. Seit 2026 ist ein verpasstes Jahr ab 2025 über den nachträglichen Einkauf nachholbar (Abschnitt oben).
Aufbewahrung: Die Bescheinigung belegt nicht nur den Abzug des Jahres, sie dokumentiert Jahrzehnte später noch, was du einbezahlt hast, etwa beim Kapitalbezug. Ein Ordner «Vorsorge» mit einer Ablage pro Steuerjahr, auf Papier oder digital, genügt. Hast du mehrere Konten, gehört pro Jahr jede Bescheinigung dorthin: Der Maximalbetrag gilt pro Person und Jahr über alle Konten und Policen zusammen. Welche weiteren Unterlagen zur Steuererklärung gehören, zeigt die Checkliste der Unterlagen.
In jeder kantonalen Software gibt es unter den Abzügen eine Rubrik für die Beiträge an die Säule 3a. Dort trägst du die Summe deiner Bescheinigungen des Steuerjahres ein, pro Person; die Ziffer heisst je nach Kanton anders, das Stichwort «Säule 3a» in der Wegleitung deines Kantons führt hin. Die Bescheinigung lädst du hoch oder legst sie bei, je nachdem, was die Software verlangt; aufbewahren musst du sie in jedem Fall.
Ehepaare: Der Maximalbetrag ist strikt individuell. Jede Person braucht ein eigenes AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen und ein eigenes Konto; eine Person ohne Erwerbseinkommen kann nichts einzahlen und nichts abziehen. Zwei Beträge von CHF 7'258 auf einem gemeinsamen Konto gibt es nicht.
Teilzeit und ohne Pensionskasse: Bei Teilzeit mit Pensionskasse gilt der volle Betrag von CHF 7'258, auch wenn du nur einen Teil des Jahres erwerbstätig warst; eine Kürzung pro rata kennt die Verordnung nicht. Liegt dein Lohn unter der Eintrittsschwelle der beruflichen Vorsorge und du bist keiner Pensionskasse angeschlossen, gilt die 20-%-Regel bis CHF 36'288. Ein Wechsel des Status während des Jahres ist ein Fall für die Steuerverwaltung deines Kantons, nicht für eine App. Wie die Software in Zürich (ZHprivateTax) und in Bern (TaxMe-Online) aufgebaut ist, steht auf den Seiten Steuern Zürich und Steuern Bern. Wer laut BSV überhaupt einzahlen darf:
Wirst du an der Quelle besteuert, weil du in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung C wohnst, zieht dein Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab. Der Quellensteuertarif arbeitet mit Pauschalen und sieht keinen Abzug für deine eigene 3a-Einzahlung vor: Eine Einzahlung hat darum keine automatische Wirkung auf die Steuer, die dir vom Lohn abgezogen wird.
Der einzige Weg ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV): Du beantragst sie bis zum 31. März des Folgejahres bei der Steuerverwaltung deines Wohnsitzkantons, deklarierst sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte und machst dabei die Säule 3a geltend. Die ESTV bezeichnet den 31. März als Verwirkungsfrist, die weder verlängert noch erstreckt werden kann; in den Folgejahren schickt dir der Kanton die NOV-Formulare von sich aus, solange du quellenbesteuert bist. Ab einem Bruttoeinkommen von CHF 120'000 im Jahr ist die NOV ohnehin obligatorisch (Art. 89 DBG). Mehr dazu im Ratgeber Quellensteuer und Bewilligung B.
Du fotografierst oder importierst die Bescheinigung, wenn sie im Januar kommt. Die KI liest Betrag, Beitragsjahr und Vorsorgeeinrichtung heraus, legt das Dokument in der Kategorie Vorsorge des richtigen Steuerjahres ab und zählt die Bescheinigungen jeder Person zusammen. Gibst du an, ob du einer Pensionskasse angehörst, zeigt Floxy die Differenz zum Maximalbetrag als Zahl: einbezahlt, Maximalbetrag, Rest. Ohne diese Angabe zeigt Floxy keinen Maximalbetrag, statt zu raten.
Im Dezember erinnert dich Floxy daran, dass eine Einzahlung bis zum 31. Dezember gutgeschrieben sein muss, wenn sie im laufenden Jahr zählen soll. Das ist Orientierung anhand deiner eigenen Belege, keine Anlageberatung: Floxy empfiehlt weder eine Bank noch eine Versicherung noch ein Produkt, nennt keinen Betrag, den du einzahlen solltest, und rechnet keine Steuerersparnis aus. Dokumente der Kategorie Vorsorge löscht Floxy nie von sich aus; sie bleiben verschlüsselt in der Schweiz gespeichert.
Bei der Steuererklärung exportierst du das Dossier und überträgst die Summe selbst in die Software deines Kantons; Floxy reicht nichts ein. Die 3a-Bescheinigung landet in derselben Ablage wie Mietvertrag und Versicherungen, beschrieben unter Dokumente verwalten.
Gilt für die Steuererklärung 2025, die du 2026 einreichst, und sinngemäss für die Steuererklärung 2026 im Jahr 2027, in der zum ersten Mal auch ein nachträglicher Einkauf stehen kann.
Bescheinigungen sammeln
Im Januar schickt jede Bankstiftung oder Versicherung eine Bescheinigung pro Konto oder Police. Prüfe, dass alle da sind; fehlt eine, bestellst du sie im E-Banking oder beim Kundendienst nach.
Beitragsjahr und Betrag prüfen
Massgebend ist das auf der Bescheinigung genannte Beitragsjahr. Eine Überweisung von Ende Dezember, die erst im Januar gutgeschrieben wurde, steht auf der Bescheinigung des Folgejahres.
Summe pro Person bilden
Zähle alle Bescheinigungen derselben Person zusammen. Die Summe darf CHF 7'258 (mit Pensionskasse) beziehungsweise 20 % des Nettoerwerbseinkommens bis CHF 36'288 (ohne) nicht übersteigen; die Höchstabzüge sind laut ESTV zugleich die Einzahlungslimiten.
Rubrik in der kantonalen Software finden
Unter den Abzügen, Stichwort Säule 3a oder Vorsorge. Trage die Summe pro Person ein; bei Ehepaaren zwei getrennte Beträge, nie einen gemeinsamen.
Bescheinigung hochladen oder beilegen
Je nach Kanton verlangt die Software den Upload; in ZHprivateTax etwa hat jede Position ein Upload-Feld. Bewahre das Original auf, die Steuerverwaltung kann es nachfordern.
Ab 2027: den Einkauf getrennt ausweisen
Machst du 2026 einen nachträglichen Einkauf für 2025, gehört er in die Steuererklärung 2026 (eingereicht 2027), getrennt vom ordentlichen Beitrag und mit der Bestätigung deiner Vorsorgeeinrichtung.
In Floxy landet die Bescheinigung in der Kategorie Vorsorge des richtigen Steuerjahres; nächstes Jahr ist sie mit einem Klick wieder da, zusammen mit der Summe pro Person.
Scannst du im Januar die Bescheinigung deiner Bankstiftung oder Versicherung, liest die KI den einbezahlten Betrag, das Beitragsjahr und die Vorsorgeeinrichtung heraus und legt sie in der Kategorie Vorsorge des richtigen Steuerjahres ab, auch wenn das Papier vom 15. Januar 2027 datiert.
Gibst du an, ob du einer Pensionskasse angehörst, rechnet Floxy pro Person: einbezahlt laut Bescheinigungen, Maximalbetrag CHF 7'258, Differenz. Ohne diese Angabe zeigt Floxy keine Zahl, statt zu raten; ohne Pensionskasse hängt die Limite von deinem Nettoerwerbseinkommen ab.
Vor Jahresende erinnert dich Floxy daran, dass eine 3a-Einzahlung bis zum 31. Dezember bei der Vorsorgeeinrichtung gutgeschrieben sein muss, damit sie ins laufende Steuerjahr fällt. Ob und wie viel du einzahlst, bleibt deine Entscheidung.
Drei 3a-Konten, zwei Personen im Haushalt: Floxy zählt die Bescheinigungen jeder Person getrennt zusammen, so wie die kantonale Software den Betrag pro Person verlangt, und exportiert die Summe mit den PDF-Belegen für die Steuererklärung 2025.
Die Beträge und Regeln dieser Seite stehen auf den Seiten des Bundes; eingereicht wird die Steuererklärung in der Software deines Kantons, nie in Floxy.
Für Einzahlungen 2026: CHF 7'258, wenn du einer Pensionskasse angehörst; ohne Pensionskasse 20 % deines Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288 (ESTV, Art. 7 BVV 3). Der Betrag gilt pro Person und Jahr, über alle 3a-Konten und Policen zusammen, und ist zugleich die Einzahlungslimite. Abgezogen wird er in der Steuererklärung 2026, die du 2027 einreichst.
Ja. Das BSV führt CHF 7'258 und CHF 36'288 als Beträge «ab 2025», die ESTV zeigt für 2025 und 2026 dieselben Werte. In der Steuererklärung 2025, die du 2026 einreichst, ziehst du also höchstens CHF 7'258 ab (mit Pensionskasse) oder 20 % des Nettoerwerbseinkommens bis CHF 36'288 (ohne). Den nachträglichen Einkauf gibt es darin noch nicht; er beginnt mit dem Steuerjahr 2026.
Noch nicht: Der Maximalbetrag 2027 ist nicht publiziert. Der Bund passt die 3a-Beträge an, wenn die AHV-Renten angepasst werden, zuletzt per 1. Januar 2025; ob per 1. Januar 2027 eine Anpassung kommt, entscheidet der Bundesrat. Sobald ESTV und BSV den Betrag 2027 veröffentlichen, aktualisieren wir diese Seite, spätestens am 1. Januar 2027. Bis dahin sind die Beträge 2026 die einzigen publizierten Werte.
Der Betrag muss bis zum 31. Dezember 2026 bei deiner Vorsorgeeinrichtung gutgeschrieben sein. Es zählt die Gutschrift, nicht der Tag deiner Überweisung: Banken und Versicherungen haben eigene Termine im Dezember, die sich unterscheiden, und eine Zahlung vom 30. Dezember kann erst im Januar verbucht werden. Massgebend ist das Beitragsjahr auf der 3a-Bescheinigung. Frage den Termin bei deiner Vorsorgeeinrichtung nach.
Seit dem 1. Januar 2026 ja, für Lücken ab dem Jahr 2025: erstmals im Steuerjahr 2026 für 2025, bis zu zehn Jahre zurück, pro Jahr ein Einkauf von höchstens CHF 7'258 zusätzlich zum ordentlichen Beitrag (Art. 7a BVV 3, BSV). Bedingungen: AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz im Einkaufsjahr und im nachgeholten Jahr, und der ordentliche Beitrag des laufenden Jahres ist vollständig einbezahlt. Jahre vor 2025 bleiben ausgeschlossen.
Die 3a-Bescheinigung schickt dir die Bankstiftung oder Versicherung, die dein Konto oder deine Police führt, meist im Januar, eine pro Konto; im E-Banking liegt sie oft im Dokumenten-Postfach. In der Steuererklärung gehört die Summe pro Person in die Rubrik Säule 3a unter den Abzügen deiner kantonalen Software (in Zürich ZHprivateTax, in Bern TaxMe-Online); die Bescheinigung lädst du hoch oder legst sie bei und bewahrst sie auf.
Nicht direkt: Der Quellensteuertarif enthält Pauschalen, aber keinen Abzug für deine eigene 3a-Einzahlung. Laut ESTV musst du bis zum 31. März des Folgejahres bei der Steuerverwaltung deines Wohnsitzkantons eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen; diese Frist ist eine Verwirkungsfrist ohne Verlängerung. Ab CHF 120'000 Bruttoeinkommen ist die NOV obligatorisch. In der NOV deklarierst du alles und ziehst die Säule 3a ab.
Nein. Floxy vergleicht keine Banken, Versicherungen oder 3a-Produkte und nennt keinen Betrag, den du einzahlen solltest; das wäre Anlageberatung, und die leistet eine Dokumenten-App nicht. Floxy liest deine 3a-Bescheinigungen, legt sie im richtigen Steuerjahr ab, zählt sie pro Person zusammen und zeigt die Differenz zum Maximalbetrag 2026 als Zahl. Wo und wie viel du einzahlst, entscheidest du selbst, allenfalls mit einer Fachperson.
Verfasst vom Team von Floxy.ch in Orsières. Zahlen gegen die auf dieser Seite zitierten offiziellen Quellen geprüft. Über uns
Scanne die Januar-Bescheinigung deiner Bankstiftung oder Versicherung, sobald sie da ist: Floxy ordnet sie dem Beitragsjahr zu, zählt pro Person zusammen und zeigt die Differenz zum Maximalbetrag 2026, sobald deine Situation bekannt ist.
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