Steuererklärung 2025 Thurgau: Frist, Abzüge und eFisc2025

Was für die Thurgauer Steuererklärung 2025 gilt: die Frist, die auf deiner Steuererklärung vorgedruckt ist, die schriftliche Verlängerung beim Gemeindesteueramt bis 30. September, die kantonalen Abzugslimiten und die Software eFisc2025 zum Herunterladen. Und wie du Lohnausweis, Quittungen und Spendenbestätigungen vorher sortierst.

Aktualisiert am

Beträge für das Steuerjahr 2025 (Steuererklärung, die 2026 eingereicht wird), alleinstehende Person mit Wohnsitz im Kanton Thurgau; sie können sich von Jahr zu Jahr ändern. Das massgebende Abgabedatum steht auf deiner Steuererklärung. Diese Seite informiert; sie ersetzt weder eine Steuerberatung noch die Wegleitung 2025 der Steuerverwaltung Thurgau zu eFisc2025. Floxy ist kein Treuhandbüro und reicht nichts ein.

Thurgau 2025: eFisc2025 herunterladen, übermitteln, Quittung unterschreiben

Der Kanton Thurgau hat für Privatpersonen kein Steuerportal im Browser; die Steuererklärung 2025, die du 2026 einreichst, füllst du mit der Download-Software eFisc2025 aus. Sie ist kostenlos, läuft laut Systemanforderungen unter Windows 10 und 11, macOS 11 bis 26 (mit einer eigenen Variante für Apple-Silicon-Macs) und Ubuntu Linux, und sucht beim Start auf Wunsch selbst nach Updates. Seit Februar 2026 gibt es eine Programmversion mit integrierter Kursliste der ESTV für börsenkotierte Titel.

Die elektronische Übermittlung prüft fünf Angaben: Registernummer oder AHV-Nummer, Geburtsdatum, Steuergemeinde, Steuerperiode und das Übermittlungs-Passwort, das rechts unten auf deiner Originalsteuererklärung 2025 aufgedruckt ist. Stimmt eine Angabe nicht, scheitert die Übermittlung; das Passwort der Online-Fristverlängerung deiner Gemeinde ist ein anderes und funktioniert hier nicht. Ohne Originalsteuererklärung forderst du das Dokument bei deinem Gemeindesteueramt an.

Nach der Übermittlung druckst du die Quittung aus, unterschreibst sie und schickst sie mit dem leeren Original-Hauptformular an das Gemeindesteueramt; die übermittelten Formulare selbst musst du nicht ausdrucken. Belege kannst du in eFisc2025 elektronisch erfassen oder mit der Quittung schicken. Laut Wegleitung 2025 immer einzureichen sind alle Lohnausweise, die 3a-Bescheinigungen, Spendenbestätigungen ab CHF 1'000 und bei Liegenschaftsunterhalt die Rechnungen ab CHF 1'000. Was sonst noch in den Ordner gehört, steht in der Checkliste für die Steuererklärung.

Thurgauer Abzugslimiten 2025 im Vergleich zum Bund

Der Kanton Thurgau kennt für die häufigen Abzüge eigene Obergrenzen, die von der direkten Bundessteuer abweichen. Für das Steuerjahr 2025 (Steuererklärung, die 2026 eingereicht wird) und eine alleinstehende Person gelten die Werte der Tabelle. Bei den Fahrkosten liegt der Thurgau mit CHF 6'000 über der Bundeslimite von CHF 3'300; bei der Kinderbetreuung liegt der Kanton mit CHF 10'100 pro Kind deutlich unter den CHF 25'800 des Bundes.

Eine Thurgauer Besonderheit steht in der Wegleitung: Weil Kita- und Hortrechnungen meist auch Verpflegung enthalten, anerkennt der Kanton ohne Gegenbeweis in der Regel nur 75 % des Rechnungsbetrags als echte Betreuungskosten, bevor die Limite greift. Für Versicherungsprämien und Sparzinsen gelten kantonal CHF 3'500 (Bund CHF 1'800), pro Kind kantonal CHF 1'000 mehr. Mitgliederbeiträge und Spenden an politische Parteien sind im Thurgau bis CHF 10'000 abziehbar, beim Bund bis CHF 10'600. Die Säule 3a folgt in beiden Steuern der Bundesregel: CHF 7'258 mit Pensionskasse, ohne Pensionskasse 20 % des Erwerbseinkommens bis CHF 36'288. Alle Kategorien im Detail stehen im Ratgeber Steuerabzüge Schweiz.

Floxy legt für seine unverbindliche Schätzung jeweils die tiefere der beiden Grenzen zugrunde; für die Staats- und Gemeindesteuern gilt die Thurgauer Limite, für die direkte Bundessteuer die Bundeslimite. Veranlagt wird von der Steuerverwaltung Thurgau und deinem Gemeindesteueramt, nicht von der App.

Abzugslimiten 2025, Kanton Thurgau und Bund, alleinstehende Person
AbzugKanton ThurgauDirekte BundessteuerBeleg dafür
Versicherungsprämien und SparzinsenCHF 3'500CHF 1'800Prämienübersicht der Krankenkasse, Zinsausweise
Fahrkosten zum ArbeitsortCHF 6'000CHF 3'300GA, Streckenabo oder Kilometerangabe
Kinderbetreuung durch Dritte, pro KindCHF 10'100CHF 25'800Rechnungen von Kita, Hort oder Tagesfamilie
Berufsorientierte Aus- und WeiterbildungCHF 13'000CHF 13'000Kursrechnungen und Zahlungsbelege
Säule 3a (mit Pensionskasse)CHF 7'258CHF 7'258Bescheinigung der Bank oder Versicherung
Abzugslimiten 2025, Kanton Thurgau und Bund, alleinstehende Person · Quelle : Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Steuerverwaltung Thurgau (Abzugstabelle, Ziffern 2.5, 14, 15.3, 16)

Frist auf der Steuererklärung und Verlängerung beim Gemeindesteueramt

Der Thurgau publiziert online kein einheitliches Abgabedatum: Die Wegleitung 2025 hält fest, dass die Steuererklärung samt Hilfsblättern «bis zum vorgedruckten Datum» dem Gemeindesteueramt der Wohnsitzgemeinde einzureichen ist. Dein Datum steht also auf deiner eigenen Steuererklärung; diese Seite nennt bewusst keinen Tag. Wer Liegenschaften oder einen Betrieb im Kanton hat, ohne hier zu wohnen, reicht bei der Liegenschafts- oder Betriebsstättengemeinde ein.

Reicht die Frist nicht, stellst du «rechtzeitig schriftlich ein begründetes Gesuch um Fristverlängerung» beim zuständigen Gemeindesteueramt, nicht bei der kantonalen Steuerverwaltung (Fristverlängerungen natürliche Personen). Die Regeln stehen in der Thurgauer Steuerpraxis StP 155 Nr. 2: Ein erstes Gesuch wird grundsätzlich bewilligt, längstens bis 30. September des Deklarationsjahres; zusätzliche Gesuche werden in begründeten Fällen bis längstens 30. November gewährt. Arbeitsüberlastung ist kein Grund. Über den 30. November hinaus braucht es ausserordentliche, substanziiert dargelegte Gründe; gewerbsmässige Vertretungen dürfen für ihre Kundschaft bis 31. Dezember beantragen. Bewilligung oder Ablehnung erhältst du schriftlich.

Viele Thurgauer Gemeinden nehmen das Gesuch online entgegen, mit der Registernummer und dem Passwort deiner Steuererklärung: Frauenfeld verlangt für Fristen über den 30. September hinaus eine begründete E-Mail, Kreuzlingen und Arbon bieten die eFristverlängerung über die eGov Box an; Arbon führt sie im Online-Schalter als kostenlos. Eine Gebühr für Privatpersonen nennt die Steuerpraxis nicht; frag im Zweifel dein Gemeindesteueramt. Die Fristen der anderen Kantone stehen im Ratgeber Fristen Schweiz.

Eigenmietwert im Thurgau: Selbstnutzungsabzug 40 % bis zur Abschaffung

Wer im Thurgau eine selbstbewohnte Liegenschaft besitzt, versteuert 2025 noch einen Eigenmietwert. Ausgangspunkt ist der Mietwert aus der Liegenschaftenschätzung (Neuschätzung in der Regel alle fünfzehn Jahre), den der Kanton jährlich mit einem Mietwertindex bereinigt; der indexierte Mietwert für 2025 steht üblicherweise auf der Liegenschaftensteuerrechnung, die du im Januar 2026 erhalten hast.

Vom Mietwert der am Wohnsitz selbstgenutzten Liegenschaft ziehst du kantonal einen Selbstnutzungsabzug von 40 % ab, beim Bund 20 %; das Ergebnis ist der steuerbare Eigenmietwert (Formular 8). Für Zweit- und Ferienwohnungen gibt es diesen Abzug nicht. Beim Unterhalt wählst du pro Liegenschaft und Steuerperiode zwischen den effektiven Kosten und der Pauschale: 10 % des steuerbaren Eigenmietwerts bei Gebäuden bis zehn Jahre, 20 % bei älteren.

Auf Bundesebene ist der Systemwechsel beschlossen: Volk und Stände haben der Reform der Wohneigentumsbesteuerung am 28. September 2025 zugestimmt, und der Bundesrat hat am 1. April 2026 das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Für die Steuererklärungen 2025, 2026, 2027 und 2028 deklarierst du den Thurgauer Eigenmietwert also weiterhin; Floxy legt die Liegenschaftensteuerrechnung und die Unterhaltsrechnungen ab CHF 1'000 in der Kategorie Liegenschaft ab.

Quellensteuer im Thurgau: wann du in die ordentliche Veranlagung wechselst

Wer im Kanton Thurgau ohne Niederlassungsbewilligung C arbeitet, wird an der Quelle besteuert; die Wegleitung 2025 beschreibt den Wechsel: Mit dem Erhalt der Bewilligung C oder mit der Heirat mit einer Person mit Schweizer Pass oder Bewilligung C unterliegst du für die ganze Steuerperiode der ordentlichen Veranlagung und füllst eFisc2025 aus. Die Tarife und Merkblätter des Kantons stehen auf der Quellensteuer-Seite der Steuerverwaltung Thurgau.

Ab einer bestimmten Höhe des quellenbesteuerten Bruttolohns ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) Pflicht, darunter kannst du sie beantragen, etwa für die Säule 3a oder eine Weiterbildung: laut ESTV bis zum 31. März des Folgejahres bei der kantonalen Steuerverwaltung, eine Verwirkungsfrist, die nicht verlängert wird. Die Schwelle und was der Wechsel für dich bedeutet, liest du im Ratgeber Quellensteuer.

Was Floxy vor eFisc2025 übernimmt

Floxy ist die Ablage davor: Du fotografierst den Lohnausweis, die 3a-Bescheinigung, die Prämienübersicht und die Kita-Rechnungen mit dem Handy, sobald sie im Briefkasten liegen. Die KI liest jeden Beleg, ordnet ihn der passenden Thurgauer Abzugskategorie zu und rechnet die vier kantonalen Limiten in eine unverbindliche Schätzung ein. Dass der Kanton bei Kita- und Hortrechnungen in der Regel nur 75 % als Betreuungskosten anerkennt (§ 11c StV), prüfst du beim Ausfüllen in eFisc2025. Gespeichert wird verschlüsselt in der Schweiz, damit die Spendenbestätigung ab CHF 1'000, die der Thurgau immer sehen will, schon vor der Quittung bereitliegt.

Wenn die Steuererklärung mit dem vorgedruckten Datum eintrifft, exportierst du das Thurgauer Dossier und tippst die Zahlen in eFisc2025 ab; die PDF-Belege hängst du dort elektronisch an oder legst sie zur Quittung. Floxy übermittelt nichts, kennt dein Übermittlungs-Passwort nicht und ersetzt weder die Wegleitung noch das Gemeindesteueramt. Wie derselbe Scan auch Versicherungen, Garantiescheine und Fristen ordnet, zeigt Dokumente verwalten.

Frist verlängern im Kanton Thurgau: so geht es

Die Verlängerung läuft über deine Gemeinde, nicht über die kantonale Steuerverwaltung. Die Schritte gelten für die Steuererklärung 2025, deren Abgabedatum auf dem Formular vorgedruckt ist.

  1. Vorgedrucktes Datum lesen

    Das Abgabedatum steht auf deiner Thurgauer Steuererklärung 2025. Das Gesuch muss vor diesem Datum beim Gemeindesteueramt sein; die Wegleitung verlangt ein rechtzeitiges, schriftliches und begründetes Gesuch.

  2. Gemeindesteueramt finden

    Zuständig ist das Steueramt deiner Wohngemeinde (bei Liegenschaften ohne Wohnsitz im Kanton: die Liegenschaftsgemeinde). Die Steuerverwaltung Thurgau verlinkt alle Gemeinden.

  3. Online oder per Brief einreichen

    Bietet deine Gemeinde die eFristverlängerung an, brauchst du die Registernummer und das Passwort deiner Steuererklärung (in Frauenfeld, Kreuzlingen und Arbon der Fall). Sonst schreibst du dem Gemeindesteueramt und nennst den Grund; Arbeitsüberlastung zählt laut StP 155 Nr. 2 nicht.

  4. Erstes Gesuch: bis längstens 30. September

    Ein erstes Gesuch wird grundsätzlich bewilligt, längstens bis 30. September 2026. Den Entscheid bekommst du schriftlich; in Frauenfeld verlangen Fristen über den 30. September hinaus eine begründete E-Mail.

  5. Weitere Gesuche: bis 30. November

    Zusätzliche Gesuche werden in begründeten Fällen bis längstens 30. November 2026 gewährt. Darüber hinaus braucht es ausserordentliche Gründe mit substanziierter Sachdarstellung; fehlende Unterlagen reichen nicht.

  6. Belege in der Zwischenzeit sammeln

    Nutze die gewonnene Zeit, um Lohnausweis, 3a-Bescheinigung und Prämienübersicht in Floxy abzulegen, damit die Zahlen bereitliegen, wenn du eFisc2025 öffnest.

Was Floxy für deine Thurgauer Steuererklärung vorbereitet

Belege fürs Gemeindesteueramt komplett

Lohnausweise, 3a-Bescheinigungen und Spendenbestätigungen ab CHF 1'000 verlangt der Thurgau immer, ob elektronisch oder per Post zur Quittung. Floxy markiert im Thurgauer Dossier, welcher dieser Pflichtbelege noch fehlt, bevor du eFisc2025 übermittelst.

Thurgauer Limiten in der Schätzung

Fahrkosten bis CHF 6'000, Kinderbetreuung bis CHF 10'100 pro Kind, Prämien bis CHF 3'500: Floxy rechnet mit den Thurgauer Limiten 2025 und zeigt dir, wo ein Beleg die kantonale Grenze schon erreicht hat; den 75-%-Ansatz des Kantons wendest du in eFisc2025 an.

Erinnerung ans vorgedruckte Datum

Weil der Thurgau die Frist auf die Steuererklärung druckt statt sie online zu publizieren, trägst du dein Datum einmal in Floxy ein; die App erinnert dich rechtzeitig, damit du einreichst oder bei deinem Gemeindesteueramt schriftlich verlängerst.

Export zum Abtippen in eFisc2025

Ein Klick exportiert das Thurgauer Dossier mit allen PDF-Belegen. Du überträgst die Zahlen selbst in eFisc2025, hängst die PDFs elektronisch an oder legst sie zur unterschriebenen Quittung, die ans Gemeindesteueramt geht.

Offizielle Einreichung

Type
Software zum Installieren
Login
Kein Portal-Login: Registernummer, Geburtsdatum, Steuergemeinde und das Übermittlungs-Passwort rechts unten auf der Originalsteuererklärung
Ordentliche Frist
Datum, das auf deiner Steuererklärung 2025 vorgedruckt ist (das genaue Datum steht auf deiner Steuererklärung)
Fristverlängerung
Schriftlich und begründet beim Gemeindesteueramt deiner Wohngemeinde, vor Ablauf der Frist; ein erstes Gesuch wird grundsätzlich bis längstens 30. September bewilligt, weitere begründete Gesuche bis 30. November (StP 155 Nr. 2).

Deine Gemeinde im Kanton Thurgau

Im Thurgau führen die politischen Gemeinden das Steuererklärungsverfahren: Die Steuererklärung 2025, die unterschriebene eFisc-Quittung und das Gesuch um Fristverlängerung gehen an das Gemeindesteueramt deiner Wohngemeinde. Vier Thurgauer Städte und die Gemeindeliste des Kantons:

Häufige Fragen zur Steuererklärung im Kanton Thurgau

Bis wann muss ich die Steuererklärung 2025 im Kanton Thurgau einreichen?+

Bis zu dem Datum, das auf deiner Steuererklärung 2025 vorgedruckt ist: Die Wegleitung der Steuerverwaltung Thurgau verlangt die Einreichung «bis zum vorgedruckten Datum» beim Gemeindesteueramt der Wohnsitzgemeinde. Der Kanton publiziert online kein einheitliches Datum, deshalb nennt diese Seite keinen Tag. Wer das Datum nicht schafft, stellt vorher ein schriftliches, begründetes Gesuch um Fristverlängerung bei der Gemeinde.

Wie verlängere ich die Frist für die Steuererklärung im Thurgau?+

Schriftlich und begründet beim Gemeindesteueramt deiner Wohngemeinde, vor Ablauf des vorgedruckten Datums; die kantonale Steuerverwaltung ist bei natürlichen Personen nicht zuständig. Laut Thurgauer Steuerpraxis StP 155 Nr. 2 wird ein erstes Gesuch grundsätzlich bis längstens 30. September bewilligt, weitere begründete Gesuche bis 30. November. Städte wie Frauenfeld, Kreuzlingen und Arbon nehmen das Gesuch online mit Registernummer und Passwort entgegen.

Was ist eFisc2025 und läuft es auch auf dem Mac?+

eFisc2025 ist die kostenlose Steuererklärungssoftware des Kantons Thurgau für das Steuerjahr 2025, jedes Jahr neu zum Herunterladen. Sie läuft laut Systemanforderungen unter Windows 10 und 11, macOS 11 (Big Sur) bis macOS 26 (Tahoe) mit einer eigenen Variante für Apple-Silicon-Macs, und unter Ubuntu Linux. Seit Februar 2026 enthält eine Version die Kursliste der ESTV. Ein Portal im Browser gibt es für Thurgauer Privatpersonen nicht.

Kann ich die Thurgauer Steuererklärung am Handy oder online ausfüllen?+

Nur teilweise: Der Kanton Thurgau bietet Privatpersonen bislang kein Web-Portal, sondern die Desktop-Software eFisc2025 für Windows, macOS und Linux. Elektronisch sind die Übermittlung der Formulare und der Belege sowie bei vielen Gemeinden die Fristverlängerung. Das Handy nutzt du davor: Mit Floxy fotografierst du Lohnausweis und Belege, exportierst das Dossier und tippst die Zahlen am Computer in eFisc2025 ab.

Eigenmietwert Thurgau: wie wird er berechnet und wann fällt er weg?+

Im Thurgau gilt der Mietwert aus der Liegenschaftenschätzung, jährlich mit dem kantonalen Mietwertindex bereinigt; für die am Wohnsitz selbstbewohnte Liegenschaft ziehst du kantonal 40 % Selbstnutzungsabzug ab (Bund 20 %), der Rest ist der steuerbare Eigenmietwert. Der Bundesrat hat am 1. April 2026 die Abschaffung des Eigenmietwerts auf den 1. Januar 2029 festgelegt; für die Steuererklärungen 2025 bis 2028 deklarierst du ihn im Thurgau weiterhin.

Welche Abzüge gibt es im Kanton Thurgau 2025 und wie hoch sind die Limiten?+

Für eine alleinstehende Person im Steuerjahr 2025: Versicherungsprämien und Sparzinsen bis CHF 3'500, Fahrkosten bis CHF 6'000, Kinderbetreuung durch Dritte bis CHF 10'100 pro Kind (in der Regel 75 % der Rechnung als Betreuungskosten anerkannt), Aus- und Weiterbildung bis CHF 13'000. Die Säule 3a folgt dem Bund mit CHF 7'258. Die Thurgauer Werte stehen in der Abzugstabelle der Wegleitung 2025; Floxy rechnet damit in seiner Schätzung.

Ich bin im Thurgau quellenbesteuert: muss ich eine Steuererklärung ausfüllen?+

Mit dem Erhalt der Niederlassungsbewilligung C oder der Heirat mit einer Person mit Schweizer Pass oder Bewilligung C wirst du im Thurgau für die ganze Steuerperiode ordentlich veranlagt und füllst eFisc2025 aus, so die Wegleitung 2025. Ab einer bestimmten Höhe des Bruttolohns ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung Pflicht; darunter beantragst du sie laut ESTV bis 31. März des Folgejahres, eine nicht verlängerbare Verwirkungsfrist.

Ersetzt Floxy eFisc2025?+

Nein. Im Kanton Thurgau füllst du die Steuererklärung in eFisc2025 aus und reichst die unterschriebene Quittung mit dem Original-Hauptformular beim Gemeindesteueramt ein; Floxy kennt dein Übermittlungs-Passwort nicht und übermittelt nichts. Floxy übernimmt den Schritt davor: Belege sammeln, den Abzugskategorien zuordnen, die Thurgauer Limiten 2025 anwenden und ein Dossier exportieren, das du selbst in eFisc2025 überträgst.

Verfasst vom Team von Floxy.ch in Orsières. Zahlen gegen die auf dieser Seite zitierten offiziellen Quellen geprüft. Über uns

Deine Thurgauer Belege, sortiert bevor du eFisc2025 installierst

Lohnausweis, 3a-Bescheinigung und Prämienübersicht heute scannen; wenn die Steuererklärung mit dem vorgedruckten Datum im Briefkasten liegt, sind die Zahlen für den Thurgau schon da.

Gratis Konto erstellen→