Quellensteuer und B-Bewilligung: wann du in der Schweiz eine Steuererklärung einreichen musst

Ohne C-Bewilligung zieht dein Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab und du füllst keine Steuererklärung aus, ausser die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) wird obligatorisch oder du beantragst sie bis zum 31. März, um deine Abzüge geltend zu machen. Wer betroffen ist, ab welchem Lohn, wie der Antrag läuft und welche Belege du brauchst: die Bundesregeln, mit Zürich, Bern und Aargau als Beispielen für den kantonalen Kanal.

Aktualisiert am

Bundesregeln (DBG, QStV) und kantonale Regeln des Steuerjahres 2025, gelesen am 4. September 2026 auf estv.admin.ch, fedlex.admin.ch, zh.ch, ag.ch, sv.fin.be.ch und ge.ch; sie können sich von Jahr zu Jahr ändern. Diese Seite informiert; sie ersetzt weder eine Steuerberatung noch die offiziellen Quellensteuertarife noch die Anleitung deines Kantons zur NOV. Floxy berechnet deine Quellensteuer nicht und stellt keinen NOV-Antrag; Floxy ist kein Treuhandbüro und reicht nichts ein.

Wer in der Schweiz quellenbesteuert wird

Die Quellensteuer wird jeden Monat von deinem Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen und an die Steuerverwaltung deines Kantons überwiesen. Nach Art. 83 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) betrifft sie Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung, die in der Schweiz Wohnsitz oder Aufenthalt haben: in der Praxis also Personen mit Bewilligung B, Bewilligung L oder einem anderen Aufenthaltstitel, der nicht die C-Bewilligung ist. Die ESTV fasst es so zusammen: Wer in der Schweiz wohnt, aber noch keine Niederlassungsbewilligung besitzt, ist quellensteuerpflichtig.

Eine Ausnahme betrifft viele Haushalte: Ehepaare, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, unterliegen nicht der Quellensteuer, wenn einer der beiden das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung hat (Art. 83 Abs. 2 DBG). Dann füllt das Paar die ordentliche Steuererklärung aus wie alle anderen, auf der Software seines Kantons: ZHprivateTax in Zürich, TaxMe-Online in Bern, eTAX AARGAU im Aargau.

Auch Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz zahlen Quellensteuer: Grenzgängerinnen, Wochenaufenthalter, Künstler, Sportlerinnen oder Referenten. Für sie gelten andere Regeln, oft aus einem Abkommen zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzstaat. Diese Seite behandelt die in der Schweiz wohnhafte Person mit Quellensteuer; der Fall der Grenzgänger wird in den Fragen unten nur weiterverwiesen.

Ab CHF 120'000 Bruttolohn: die obligatorische NOV

Art. 89 DBG sieht die obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung in zwei Fällen vor: wenn das Bruttoeinkommen in einem Steuerjahr einen bestimmten Betrag erreicht oder übersteigt, oder wenn die Person über Einkünfte verfügt, die nicht der Quellensteuer unterliegen. Den Betrag legt das EFD zusammen mit den Kantonen in der Quellensteuerverordnung (QStV) fest; die Kantone publizieren ihn: zh.ch und ag.ch nennen CHF 120'000 Bruttolohn pro Jahr aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, und Genf schreibt auf ge.ch denselben Schwellenwert. Bei Ehepaaren werden die Bruttolöhne nicht zusammengerechnet: Es zählt jeder Lohn für sich, und es genügt, wenn ein Partner den Betrag erreicht. Bei unterjähriger Steuerpflicht rechnet Zürich den Monatslohn auf zwölf Monate hoch.

Der zweite Fall betrifft Einkünfte neben dem Lohn: Wertschriftenerträge, Liegenschaftserträge, eine Rente, oder steuerbares Vermögen. Zürich und der Aargau führen die NOV von Amtes wegen durch, wenn die nicht quellenbesteuerten Einkünfte mindestens CHF 3'000 betragen oder das Vermögen mindestens CHF 80'000 (CHF 160'000 bei Verheirateten) erreicht. Wer solche Einkünfte hat, muss das Formular für die Steuererklärung bis zum 31. März des Folgejahres bei der zuständigen Behörde verlangen (Art. 89 Abs. 4 DBG). Der Ehepartner einer obligatorisch veranlagten Person wird mitveranlagt, solange die Ehe ungetrennt ist (Art. 89 Abs. 3 DBG).

Drei praktische Regeln gelten in allen Kantonen: Die Meldung der obligatorischen NOV erfolgt nur einmal, ohne jährliche Erneuerung (ge.ch); die NOV gilt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht, auch wenn der Grund später wegfällt (Art. 89 Abs. 5 DBG); und der Quellensteuerabzug läuft beim Arbeitgeber weiter, die abgezogene Steuer wird zinslos an die ordentlichen Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde angerechnet. Die Quellensteuerpflicht endet, wenn du die C-Bewilligung oder das Schweizer Bürgerrecht erhältst; danach bekommst du die ordentliche Steuererklärung.

Quellensteuer und nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV): die drei Situationen einer angestellten Person, Steuerjahr 2025
SituationVerfahrenFristWiederholungGrundlage
Wohnsitz in der Schweiz ohne C-Bewilligung, Bruttolohn unter CHF 120'000, keine anderen Einkünfte und kein steuerbares VermögenQuellensteuer; NOV auf Antrag möglichAntrag bis 31. März des Folgejahres, Verwirkungsfrist ohne VerlängerungEin Antrag genügt; die NOV gilt danach bis zum Ende der QuellensteuerpflichtArt. 89a DBG; ESTV
Wohnsitz in der Schweiz ohne C-Bewilligung, Bruttolohn von mindestens CHF 120'000 (du oder dein Ehepartner), oder nicht quellenbesteuerte Einkünfte, oder steuerbares VermögenNOV obligatorisch; der Quellensteuerabzug läuft weiter und wird zinslos angerechnetSteuererklärung des Kantons; bei anderen Einkünften das Formular bis 31. März des Folgejahres verlangenNur einmal melden; das Verfahren bleibt bis zum Ende der QuellensteuerpflichtArt. 89 DBG; zh.ch; ag.ch
Wohnsitz im Ausland, der überwiegende Teil der weltweiten Einkünfte (Ehepartner eingerechnet) ist in der Schweiz steuerbar (Quasi-Ansässigkeit)Quellensteuer; NOV auf Antrag möglichAntrag für jede Steuerperiode bis 31. März des FolgejahresJedes Jahr neu; die NOV gilt nur für das beantragte JahrArt. 99a DBG; zh.ch
Quellensteuer und nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV): die drei Situationen einer angestellten Person, Steuerjahr 2025 · Quelle : DBG (Art. 83, 89, 89a, 99a), estv.admin.ch, zh.ch und ag.ch, gelesen am 4. September 2026

NOV auf Antrag: bis 31. März, ohne Verlängerung

Unter dem Schwellenwert und ohne andere Einkünfte bleibt die NOV auf Antrag möglich (Art. 89a DBG). Die Frist ist Bundesrecht: Der Antrag muss bis am 31. März des Jahres nach dem Steuerjahr bei der Steuerverwaltung deines Wohnsitzkantons eingereicht sein; für das Steuerjahr 2025 also bis 31. März 2026, für das Steuerjahr 2026 bis 31. März 2027. Die ESTV schreibt dazu, es handle sich um eine nicht verlängerbare und nicht erstreckbare Verwirkungsfrist: Auf einen zu späten Antrag kann nicht eingetreten werden. Das unterscheidet sie von den kantonalen Fristen der ordentlichen Steuererklärung, die sich auf Gesuch hin erstrecken lassen. Wer die Schweiz verlässt, hat noch weniger Zeit: Die Frist endet im Zeitpunkt der Abmeldung (Art. 89a Abs. 3 DBG).

Warum den Antrag stellen? Weil der Quellensteuertarif nur pauschale Abzüge enthält und ohne NOV nachträglich keine zusätzlichen Abzüge gewährt werden (Art. 89a Abs. 4 DBG). Beiträge an die Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse, Kosten für die Drittbetreuung von Kindern, selbst getragene Aus- und Weiterbildung, effektive Berufskosten, Schuldzinsen, Unterhaltszahlungen oder Krankheitskosten machst du nur in einer vollständigen Steuererklärung geltend. Die kantonalen Limiten dieser Abzüge stehen im Ratgeber Steuerabzüge Schweiz. Und wer als quellenbesteuerte Person Wertschriften hält, holt die 35 % Verrechnungssteuer ebenfalls über eine NOV zurück (ESTV).

Zwei Punkte vor dem Antrag abwägen. Ein rechtzeitig und ordnungsgemäss eingereichter Antrag kann nicht mehr zurückgenommen werden, und die NOV gilt danach jedes Jahr bis zum Ende der Quellensteuerpflicht: Der Kanton schickt dir die Formulare von sich aus (ESTV, zh.ch). Und das Ergebnis der NOV kann höher oder tiefer ausfallen als der Abzug des Arbeitgebers, je nach Situation; eine Rückerstattung ist die Differenz zu deinen Gunsten, eine Nachzahlung die Differenz zugunsten der Steuerverwaltung. Geht es nur um einen falschen Tarif oder einen falsch ermittelten Bruttolohn, gibt es einen zweiten Weg mit derselben Frist: die Neuberechnung der Quellensteuer, ohne vollständige Steuererklärung.

Der kantonale Kanal: Zürich, Bern und Aargau als Beispiele

Die Frist ist eidgenössisch, der Weg ist kantonal. Im Kanton Zürich stellst du den Antrag auf NOV elektronisch über die Seite Quellensteuerpflichtige Personen des kantonalen Steueramts; dort steht auch, dass ein Antrag nach Einreichung nicht mehr zurückgenommen werden kann. Im Kanton Bern schickt dir die Steuerverwaltung bei einer NOV die Steuererklärung zu; du füllst sie mit TaxMe-Online über BE-Login oder auf Papier aus und bleibst weiterhin an der Quelle besteuert, bis die Schlussabrechnung die Quellensteuer verrechnet. Im Aargau ist die Steuerkommission deiner Gemeinde als Veranlagungsbehörde für die NOV zuständig.

Was danach folgt, ist überall gleich: eine vollständige Steuererklärung über sämtliche weltweiten Einkünfte und Vermögenswerte, auf der Software des Kantons. Wie sie funktioniert, wann sie fällig ist und wie du sie verlängerst, steht auf den Kantonsseiten Zürich, Bern und Aargau; die Regeln der anderen Kantone findest du auf deren Steuerseiten, verlinkt in der Übersicht der ESTV.

Welche Belege du für die NOV brauchst

Eine NOV bereitest du vor wie eine ordentliche Steuererklärung: Der Kanton will alle Einkünfte und das ganze Vermögen sehen, mit Belegen. Die allgemeine Liste steht in der Checkliste für die Steuererklärung; für eine quellenbesteuerte Person kommen diese Unterlagen hinzu.

Genau hier setzt Floxy an, und nur hier. Jeden Beleg, den du im Laufe des Jahres scannst, liest die KI aus, legt ihn im Steuerdossier 2025 ab und ordnet ihn seiner Abzugskategorie zu (Säule 3a, Prämien, Kinderbetreuung, Weiterbildung, Spenden). Wenn du den Antrag stellst und danach die Steuererklärung im kantonalen Tool ausfüllst, liegen die Belege schon sortiert bereit. Floxy berechnet die Quellensteuer nicht, füllt kein kantonales Formular aus und reicht nichts ein.

  • Der Lohnausweis 2025 mit dem Betrag der abgezogenen Quellensteuer: Der Arbeitgeber muss ihn auf den Lohnabrechnungen und dem Lohnausweis aufführen (zh.ch), und du darfst jederzeit eine Bescheinigung verlangen.
  • Eine Kopie deines Aufenthaltstitels (B, L oder anderer) und bei Ehepaaren der des Partners, mit dem Zivilstand am 31. Dezember 2025.
  • Die 3a-Bescheinigung der Bank oder Versicherung: Sie ist das Beispiel, das die ESTV für einen Abzug nennt, der eine NOV voraussetzt.
  • Die Prämienübersicht der Krankenkasse, die Rechnungen von Kita, Hort oder Tagesfamilie, die Kursrechnungen der Weiterbildung, die Spendenquittungen.
  • Die Bank- und Wertschriftenauszüge per 31. Dezember 2025, in der Schweiz und im Ausland, und allfällige nicht quellenbesteuerte Einkünfte (Rente, Liegenschaftserträge).

Was Floxy vor dem NOV-Antrag übernimmt

Floxy ist die Ablage davor: Lohnausweis, 3a-Bescheinigung, Prämienübersicht und Kita-Rechnungen scannst du, sobald sie im Briefkasten liegen. Die KI erkennt den Belegtyp, zieht Beträge und Daten heraus und zeigt dir vor dem 31. März, welche Abzüge der Quellensteuertarif für dich nicht enthält. Alles bleibt verschlüsselt in der Schweiz gespeichert, 100 % gratis, ohne Kreditkarte und ohne Limite.

Im Februar exportierst du das Dossier und stellst den Antrag auf dem Kanal deines Kantons; nach der Bewilligung überträgst du die Zahlen selbst in die kantonale Software und lädst die PDF-Belege dort hoch. Deine Belege liegen dabei im selben verschlüsselten Dossier wie der Rest des Haushalts, beschrieben auf der Seite Dokumente verwalten.

NOV für das Steuerjahr 2025 beantragen: so gehst du vor

Die Frist vom 31. März 2026 ist Bundesrecht und lässt sich nicht verlängern; Formular und Kanal sind kantonal.

  1. Prüfe, ob die NOV obligatorisch ist

    Bruttolohn 2025 von mindestens CHF 120'000 (du oder dein Ehepartner), nicht quellenbesteuerte Einkünfte oder steuerbares Vermögen: Dann meldest du dich einmal bei deinem Kanton. Sonst ist die NOV eine Wahl.

  2. Rechne zusammen, was dir ohne NOV entgeht

    Liste die Abzüge, die der Quellensteuertarif für dich nicht enthält: Säule 3a, Kinderbetreuung, Weiterbildung, Spenden, effektive Berufskosten, Pensionskasseneinkauf. Ohne NOV werden sie nachträglich nicht gewährt; mit NOV deklarierst du alle Einkünfte und das ganze Vermögen.

  3. Stelle den Antrag bei deinem Wohnsitzkanton, vor dem 31. März 2026

    Zürich: elektronisch über die Seite der quellensteuerpflichtigen Personen. Bern: Steuererklärung in TaxMe-Online über BE-Login. Aargau: Steuerkommission der Gemeinde. Ein ordnungsgemäss eingereichter Antrag kann nicht mehr zurückgenommen werden.

  4. Fülle danach die vollständige Steuererklärung aus

    Nach der Bewilligung schickt dir der Kanton die Steuererklärung oder den Zugang zur Software (ZHprivateTax, TaxMe-Online, eTAX AARGAU). Einkünfte, Vermögen und Abzüge erfasst du dort, mit den in Floxy sortierten Belegen.

  5. In den Folgejahren

    Mit Wohnsitz in der Schweiz läuft die NOV ohne neuen Antrag weiter, bis die Quellensteuerpflicht endet; der Kanton schickt die Formulare jedes Jahr. Quasi-ansässige Personen im Ausland stellen den Antrag jedes Jahr neu, immer bis 31. März.

Was Floxy für deine nachträgliche ordentliche Veranlagung vorbereitet

Die NOV-Belege das ganze Jahr gesammelt

Lohnausweis mit abgezogener Quellensteuer, 3a-Bescheinigung, Prämienübersicht, Kita-Rechnungen: Jeder gescannte Beleg landet im Steuerdossier 2025, bereit für den Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung.

Säule 3a und Prämien in der richtigen Rubrik

Die KI erkennt die 3a-Bescheinigung und den Krankenkassen-Auszug und ordnet sie dem Abzug zu, der eine NOV voraussetzt; du siehst vor dem 31. März, was der Quellensteuertarif für dich nicht enthält.

Eine Erinnerung vor dem 31. März, weil es keine Verlängerung gibt

Die Bundesfrist für den NOV-Antrag ist eine Verwirkungsfrist: Floxy erinnert dich im Februar, mit der Liste der noch fehlenden Belege, damit der Antrag rechtzeitig bei deinem Wohnsitzkanton eintrifft.

Ein Export für den kantonalen Kanal

Online-Antrag in Zürich, TaxMe-Online in Bern, Steuerkommission der Gemeinde im Aargau, danach die Steuererklärung in der kantonalen Software: Floxy exportiert das nach Rubrik sortierte Dossier; Erfassung und Einreichung bleiben auf dem offiziellen Kanal.

Häufige Fragen zur Quellensteuer und zur NOV in der Schweiz

Wer ist in der Schweiz quellensteuerpflichtig?+

Arbeitnehmende mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung, also ohne C-Bewilligung: Bewilligung B, Bewilligung L oder ein anderer Aufenthaltstitel (Art. 83 DBG, so auch die ESTV). Ehepaare in ungetrennter Ehe fallen aus der Quellensteuer heraus, sobald ein Partner Schweizer ist oder die C-Bewilligung hat. Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz (Grenzgänger, Wochenaufenthalter, Künstler, Sportler) werden ebenfalls an der Quelle besteuert, nach eigenen Regeln.

B-Bewilligung: muss ich in der Schweiz eine Steuererklärung ausfüllen?+

Nicht von selbst: Die vom Arbeitgeber abgezogene Quellensteuer ersetzt die Steuererklärung. Pflicht wird sie als nachträgliche ordentliche Veranlagung, wenn dein Bruttolohn im Jahr mindestens CHF 120'000 erreicht (du oder dein Ehepartner, jeder Lohn für sich), wenn du nicht quellenbesteuerte Einkünfte hast oder steuerbares Vermögen (Art. 89 DBG, zh.ch, ag.ch). Darunter kannst du die NOV bis zum 31. März des Folgejahres beantragen, um deine effektiven Abzüge geltend zu machen.

Was ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)?+

Das Verfahren, in dem eine quellenbesteuerte Person trotzdem eine vollständige Steuererklärung über alle weltweiten Einkünfte und das ganze Vermögen ausfüllt. Der Kanton veranlagt danach die ordentlichen Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde und rechnet die bereits abgezogene Quellensteuer zinslos an; die Differenz wird zurückerstattet oder nachgefordert. Es gibt die obligatorische NOV (Art. 89 DBG) und die NOV auf Antrag (Art. 89a DBG); beide gelten bis zum Ende der Quellensteuerpflicht.

Kann ich die Frist vom 31. März für den NOV-Antrag verlängern?+

Nein. Die ESTV bezeichnet den 31. März als nicht verlängerbare und nicht erstreckbare Verwirkungsfrist: Auf einen Antrag, der nach diesem Datum eingeht, kann nicht eingetreten werden, in keinem Kanton. Das ist der Unterschied zur ordentlichen Steuererklärung, deren Frist kantonal ist und sich auf Gesuch hin erstrecken lässt. Für das Steuerjahr 2025 musste der NOV-Antrag also bis 31. März 2026 eingereicht sein, für 2026 bis 31. März 2027. Wer die Schweiz verlässt, muss ihn bis zur Abmeldung stellen.

Quellensteuer zurückfordern: wie bekomme ich zu viel bezahlte Quellensteuer zurück?+

Über die nachträgliche ordentliche Veranlagung oder, bei einem falschen Tarif oder falsch ermittelten Bruttolohn, über die Neuberechnung der Quellensteuer; beides beantragst du bis zum 31. März des Folgejahres bei deinem Wohnsitzkanton. In der NOV wird die abgezogene Quellensteuer zinslos an die ordentlichen Steuern angerechnet; eine Differenz zu deinen Gunsten wird ausbezahlt, eine Differenz zugunsten der Steuerverwaltung musst du nachzahlen (ESTV). Auch die 35 % Verrechnungssteuer auf Wertschriftenerträgen holst du über die NOV zurück.

Kann ich die Säule 3a abziehen, wenn ich quellenbesteuert bin?+

Ja, aber nur in einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung. Die ESTV beantwortet diese Frage auf estv.admin.ch: Bis 2020 gab es eine Korrektur der Quellensteuer für 3a-Beiträge, seit der Revision 2021 braucht es den NOV-Antrag bis zum 31. März des Folgejahres. Der Bundeshöchstbetrag 2025 liegt bei CHF 7'258 mit Pensionskasse. Bewahre die 3a-Bescheinigung der Bank oder Versicherung auf: Sie ist der Beleg, den die vollständige Steuererklärung verlangt.

Ich bin Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich: gilt diese Seite für mich?+

Nicht direkt. Das Verfahren für Grenzgänger hängt vom Abkommen zwischen der Schweiz und deinem Wohnsitzstaat und vom Kanton deines Arbeitgebers ab; es ist nicht das der hier beschriebenen Person mit Wohnsitz in der Schweiz ohne C-Bewilligung. Die gemeinsame Brücke ist die NOV auf Antrag bei Quasi-Ansässigkeit (Art. 99a DBG, der überwiegende Teil der weltweiten Einkünfte in der Schweiz steuerbar), jedes Jahr neu bis 31. März. Für den Rest gilt die Grenzgänger-Rubrik deines Arbeitskantons.

Berechnet Floxy meine Quellensteuer?+

Nein. Die Quellensteuer berechnet dein Arbeitgeber mit den kantonalen Tarifen; Floxy publiziert keinen Tarif und berechnet weder den Abzug noch das Ergebnis einer NOV. Floxy liest deine Belege, ordnet sie den Abzügen zu (Säule 3a, Prämien, Kinderbetreuung, Weiterbildung, Spenden) und exportiert das Dossier für den Antrag bei deinem Kanton. Antrag, Steuererklärung und Einreichung laufen über den offiziellen Kanal deines Wohnsitzkantons.

Verfasst vom Team von Floxy.ch in Orsières. Zahlen gegen die auf dieser Seite zitierten offiziellen Quellen geprüft. Über uns

Dein NOV-Antrag geht vor dem 31. März raus, mit sortierten Belegen

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