Welche Belege brauchst du für die Steuererklärung in der Schweiz? Die Checkliste nach Situation und Kanton

Die genaue Liste der Belege für eine angestellte Person allein, eine Familie, ein Eigenheim, Selbständige, eine B-Bewilligung, Rentnerinnen und Rentner und Lernende. Dann, was ZHprivateTax, TaxMe-Online, eTAX AARGAU, E-Tax SG, BalTax Online und eSteuern.LU beim Einreichen tatsächlich hochgeladen haben wollen, gelesen auf den offiziellen Seiten der Kantone.

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Checkliste für das Steuerjahr 2025 (Steuererklärung, die 2026 eingereicht wird), Person mit Wohnsitz in der Schweiz; welche Belege verlangt werden, ändert sich von Kanton zu Kanton und von Jahr zu Jahr, und die genannten Limiten sind Bundeslimiten für eine alleinstehende Person. Diese Seite informiert; sie ersetzt weder eine Steuerberatung noch die Wegleitung deines Kantons. Floxy ist kein Treuhandbüro und reicht nichts ein.

Belege sammeln und Belege hochladen: zwei Listen, nicht eine

Wer «welche Belege für die Steuererklärung» sucht, vermischt zwei Fragen. Die erste: Was musst du griffbereit haben, um jede Rubrik in ZHprivateTax, TaxMe-Online, eTAX AARGAU, E-Tax SG, BalTax Online oder eSteuern.LU auszufüllen? Die zweite: Was musst du beim Einreichen hochladen oder beilegen, und in welcher Form? Die erste Liste hängt von deiner Situation ab, die zweite von deinem Kanton.

Für eine angestellte, alleinstehende Person zur Miete und ohne Kinder umfasst die Liste zum Sammeln 7 Belege. Alles Weitere (Kita-Rechnungen, Hypothekarzinsen, der Jahresabschluss einer selbständigen Tätigkeit, Rentenbescheinigungen) kommt je nach Situation dazu; der nächste Abschnitt nennt für jeden Fall die genaue Anzahl zusätzlicher Belege.

Die hier genannten Limiten sind die Bundeslimiten des Steuerjahrs 2025 (Steuererklärung 2026) für eine alleinstehende Person; die kantonalen Limiten, oft andere, stehen im Ratgeber Steuerabzüge nach Kanton und auf jeder Kantonsseite.

  • 1. Lohnausweis 2025, Formular 11 (dein Arbeitgeber, Januar oder Februar 2026).
  • 2. Bescheinigung der Einzahlungen in die Säule 3a (Bank oder Versicherung, Januar).
  • 3. Prämienübersicht der Kranken- und Unfallversicherung, mit erhaltener Prämienverbilligung (deine Krankenkasse, Januar oder Februar).
  • 4. Steuerauszug der Bank per 31. Dezember 2025: Konten, Wertschriften, Zinsen, Verrechnungssteuer (deine Bank, Januar oder Februar).
  • 5. Belege der Berufskosten: GA oder Streckenabo, auswärtige Verpflegung, Rechnungen der Weiterbildung (übers Jahr sammeln).
  • 6. Nicht vergütete Arzt- und Zahnarztrechnungen mit der Leistungsabrechnung der Krankenkasse (übers Jahr).
  • 7. Spendenquittungen an gemeinnützige Organisationen oder Parteien (übers Jahr, oder die Jahresbescheinigung im Januar).

Nach Situation: Familie, Eigenheim, Selbständige, B-Bewilligung, Rentner, Lernende

Jede Situation ergänzt die Grundliste. Die Zahlen unten zählen die zusätzlichen Belege, nicht das Total; ein Ehepaar sammelt die Belege 1 bis 7 für beide, weil die Steuererklärung gemeinsam eingereicht wird.

  • Familie (Paar mit Kindern): 3 Belege dazu. Rechnungen der Fremdbetreuung (Kita, Hort, Tagesfamilie; Bundeslimite CHF 25'800 pro Kind), Belege bezahlter oder erhaltener Unterhaltsbeiträge, Ausbildungsbestätigung volljähriger Kinder in Ausbildung (Lehrvertrag oder Immatrikulation).
  • Eigenheim: 4 Belege dazu. Hypothekarzinsausweis mit Schuldsaldo per 31. Dezember, Handwerkerrechnungen, wenn du die effektiven Unterhaltskosten statt der Pauschale geltend machst, Rechnungen energiesparender Investitionen, Gebäudeversicherung und Verwaltungskosten. Der Eigenmietwert kommt vom Kanton, dafür brauchst du keinen Beleg.
  • Selbständig: 3 Belege dazu, und oft ein Mandat. Bilanz und Erfolgsrechnung (oder eine Aufstellung von Einnahmen, Ausgaben, Aktiven und Passiven, wenn keine kaufmännische Buchführungspflicht besteht), die Beitragsabrechnung der AHV-Ausgleichskasse, die 3a-Bescheinigung (ohne Pensionskasse: 20 % des Nettoerwerbseinkommens bis CHF 36'288). Für den Jahresabschluss bleibt ein Treuhandbüro sinnvoll; du übergibst ihm den ZIP-Export deines sortierten Dossiers.
  • B-Bewilligung, quellenbesteuert: 0 neue Belege, 1 Antrag. Dein Lohnausweis weist die abgezogene Quellensteuer bereits aus. Damit Säule 3a, Weiterbildung oder Kinderbetreuung zählen, beantragst du bis zum 31. März des Folgejahres die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV); laut ESTV ist das eine nicht verlängerbare Verwirkungsfrist, und in den Folgejahren schickt dir der Kanton die NOV-Formulare von sich aus. Danach gelten die 7 Belege der angestellten Person.
  • Rentnerin oder Rentner: 7 Belege, davon 2 anstelle des Lohnausweises. Rentenbescheinigung der AHV oder IV (Ausgleichskasse, Januar), Rentenbescheinigung der Pensionskasse, Bescheinigung eines bezogenen Kapitals aus 2. Säule oder 3a, Prämienübersicht der Krankenkasse, Steuerauszug der Bank per 31. Dezember, nicht vergütete Heil- und Pflegekosten (Heim, Spitex), Spendenquittungen.
  • Lernende, Studierende, erste Steuererklärung: 4 Belege, 5 mit einer 3a-Einzahlung. Lohnausweis des Lehrbetriebs oder Nebenjobs, Bankauszug per 31. Dezember, Prämienübersicht, wenn du die Krankenkasse selbst zahlst, Ausbildungsbestätigung, und die 3a-Bescheinigung, falls du eingezahlt hast (bis CHF 7'258 mit Pensionskasse). Bern hat dafür einen eigenen Leitfaden «18-Jährige: So füllen Sie die Steuererklärung aus» (sv.fin.be.ch).

Was ZHprivateTax, TaxMe-Online, eTAX AARGAU, E-Tax SG, BalTax Online und eSteuern.LU beim Einreichen verlangen

Hier hören die generischen Checklisten auf. Jeder Kanton hat seine eigene Regel, welche Belege beim Einreichen hochgeladen werden und welche erst auf Nachfrage; die Tabelle gibt sie für sechs Deutschschweizer Kantone wieder, gelesen auf den offiziellen Seiten am 4. September 2026. Wo eine Steuerverwaltung keine Liste veröffentlicht, steht «auf Verlangen der Steuerverwaltung»: Sie fordert nach, was ihr fehlt, und du musst liefern können.

Zürich arbeitet mit Pflichtbelegen: Sobald du in ZHprivateTax eine Position erfasst, aktiviert sich das Upload-Feld und zeigt rot an, ob der Beleg zwingend ist. Freiwillige Belege lohnen sich laut Kanton nur bei grossen Beträgen; bei kleinen (zh.ch nennt CHF 100 als Beispiel) reicht es, den Abzug genau zu bezeichnen. Bern macht es umgekehrt schlank: In TaxMe-Online lädst du nur hoch, was verlangt wird, und die Steuerverwaltung fordert nach, was sie für die Veranlagung braucht.

Aargau reicht die Steuererklärung 2025 erstmals online über eTAX AARGAU ein, St. Gallen neu mit der Webapplikation E-Tax SG, Basel-Stadt mit BalTax Online im Portal eSteuern.BS, Luzern mit eSteuern.LU. Alle vier nehmen die Belege digital entgegen; die Details, von den Upload-Limiten in St. Gallen bis zur Scan-App in Luzern, stehen in der Tabelle. Die Fristen der Kantone findest du im Ratgeber Fristen.

Belege beim Einreichen: was das offizielle Tool jedes Kantons verlangt oder nachfordert (Steuererklärung 2025, offizielle Seiten gelesen am 4. September 2026)
Kanton und ToolBelege beim EinreichenÜbermittlungQuelle
Zürich, ZHprivateTaxPflichtbelege (rot markiert) müssen hochgeladen werden, sonst lässt sich die Steuererklärung nicht einreichen; freiwillige Belege sind laut Kanton nur bei grossen Beträgen sinnvoll. Alles Übrige auf Verlangen des Steueramts, das Belege bis zur rechtskräftigen Einschätzung nachfordern kann.PDF per Drag & Drop, Papierbelege mit dem Smartphone direkt aus dem Browser fotografiert, ohne zusätzliche App; bei Papiereinreichung Beilagen auf Papier.zh.ch
Bern, TaxMe-OnlineNur die verlangten Belege hochladen; braucht die Steuerverwaltung für die Veranlagung mehr, fordert sie die Dokumente nach, und du reichst sie ebenfalls online ein. Nichts geht per Post.Datei aus der Computerablage oder Foto mit dem Smartphone in TaxMe-Online (Login über AGOV); der eSteuerauszug der Bank lässt sich ins Wertschriftenverzeichnis importieren.sv.fin.be.ch
Aargau, eTAX AARGAUDie Steuererklärung 2025 wird erstmals online «mit sämtlichen Belegen bzw. relevanten Unterlagen» eingereicht; ag.ch listet die bereitzulegenden Unterlagen vom Lohnausweis bis zu den Fremdbetreuungskosten. Belege dürfen ausschliesslich digital, ausschliesslich physisch oder gemischt eingereicht werden.Upload in eTAX AARGAU im Browser (Login AGOV) oder Papier ans Gemeindesteueramt; die Unterlagen zur Steuererklärung kommen Ende Januar.ag.ch
St. Gallen, E-Tax SGKontextbezogener Belegupload je Position; die Freigabequittung listet die noch einzureichenden Belege auf. Limiten: 10 MB pro Datei, 100 MB und 100 Dokumente pro Deklaration; signierte oder passwortgeschützte PDF werden nicht verarbeitet.Upload in der Webapplikation (PC, Tablet oder Smartphone, Login über AGOV) oder Belege per Post; geschützte PDF mit der Snapshare-App abfotografieren und neu hochladen.sg.ch
Basel-Stadt, BalTax OnlineDie Steuererklärung ist «mit allen erforderlichen Beilagen» abzugeben und wird in BalTax «mit allen Belegen» und ohne Unterschrift elektronisch übermittelt; eine Liste der Beilagen veröffentlicht bs.ch nicht, der Rest auf Verlangen der Steuerverwaltung. Neu 2025: ein eigener Bereich für Kryptoanlagen.Papierbelege mit der Kamera des Smartphones oder Tablets erfassen, die frühere App oBeam ist nicht mehr nötig; Zugang zum Steuerportal eSteuern.BS über AGOV.bs.ch
Luzern, eSteuern.LUElektronisch «mit allen weiteren notwendigen Beilagen», ohne Ausdruck; auf Papier gut lesbare Kopien der Originalbelege, A4, als lose Blattsammlung ohne Heft- oder Büroklammern und ohne Sichtmäppli, fürs Scan-Center.Belege mit der Mobile Scan App SNAP.SHARE fotografieren und der Online-Steuererklärung hinzufügen; Papier im frankierten Rückantwort-Kuvert.Merkblatt 2025 (PDF)
Belege beim Einreichen: was das offizielle Tool jedes Kantons verlangt oder nachfordert (Steuererklärung 2025, offizielle Seiten gelesen am 4. September 2026)

Beleg für Beleg: wofür er ist, welche Abzugskategorie, wer ihn schickt und wann

Die folgende Tabelle nimmt die üblichen Belege eines Schweizer Haushalts, mit der Rubrik der Steuererklärung, die sie füllen, und dem Zeitpunkt, an dem sie eintreffen. Die Limiten sind Bundeslimiten (direkte Bundessteuer, Steuerjahr 2025, alleinstehende Person); für die Staats- und Gemeindesteuern gelten die Limiten deines Kantons, aufgeführt im Ratgeber Steuerabzüge.

Als Faustregel treffen die Bescheinigungen von Arbeitgeber, Bank, Pensionskasse und Krankenkasse zwischen dem 1. Januar und Ende Februar ein. Was im März noch fehlt, verlangst du beim Absender (Arbeitgeber, Bank, Krankenkasse), nicht bei der Steuerverwaltung; eine Fristverlängerung beantragst du vor Ablauf der Frist, nie danach.

Die üblichen Belege eines Schweizer Haushalts: wofür sie sind, welche Abzugskategorie sie füllen, wer sie schickt und wann (Bundeslimiten 2025, alleinstehende Person)
BelegWofürAbzugskategorie oder RubrikWer schickt ihn, und wann
Lohnausweis (Formular 11)Brutto- und Nettolohn, AHV- und BVG-Beiträge, allfällige QuellensteuerEinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit; Basis der BerufskostenDein Arbeitgeber, Januar oder Februar
Säule-3a-BescheinigungEinzahlungen des JahresGebundene Vorsorge: bis CHF 7'258 mit Pensionskasse, 20 % des Nettoerwerbseinkommens bis CHF 36'288 ohneBank oder Versicherung, Januar
Bescheinigung PensionskasseneinkaufEinkauf fehlender BeitragsjahreBerufliche Vorsorge (2. Säule)Pensionskasse, Januar
Prämienübersicht Krankenkasse und UnfallBezahlte Prämien, erhaltene PrämienverbilligungVersicherungsprämien (kantonale Limite)Deine Krankenkasse, Januar oder Februar
Steuerauszug der Bank per 31. DezemberKonten, Wertschriften, Zinsen, VerrechnungssteuerVermögen und Vermögensertrag; BankspesenDeine Bank, Januar oder Februar; als eSteuerauszug oft importierbar
HypothekarzinsausweisBezahlte Zinsen und Schuldsaldo per 31. DezemberSchuldzinsenDeine Bank, Januar
Handwerkerrechnungen fürs EigenheimEffektive Unterhaltskosten des JahresLiegenschaftsunterhalt (oder Pauschale, ohne Beleg)Handwerker, übers Jahr
Arzt- und Zahnarztrechnungen mit LeistungsabrechnungSelbst getragene KostenKrankheits- und Unfallkosten über dem kantonalen SelbstbehaltÄrzte und Krankenkasse, übers Jahr
Rechnungen Kita, Hort, TagesfamilieFremdbetreuung der KinderKinderbetreuung durch Dritte: Bundeslimite CHF 25'800 pro KindBetreuungseinrichtung, Januar oder monatlich
SpendenquittungenFreiwillige ZuwendungenGemeinnützige Spenden; Parteispenden: Bundeslimite CHF 10'600Organisationen, Jahresbescheinigung im Januar
Kursrechnungen und ZahlungsbelegeBerufsorientierte Aus- und WeiterbildungWeiterbildung: Bundeslimite CHF 13'000Schule oder Institut, übers Jahr
GA, Streckenabo oder KilometerangabeWeg zwischen Wohn- und ArbeitsortFahrkosten: Bundeslimite CHF 3'300SBB oder du selbst, übers Jahr
Rentenbescheinigungen AHV, IV und PensionskasseBezogene RentenEinkommen (ersetzt im Ruhestand den Lohnausweis)Ausgleichskasse und Pensionskasse, Januar
Die üblichen Belege eines Schweizer Haushalts: wofür sie sind, welche Abzugskategorie sie füllen, wer sie schickt und wann (Bundeslimiten 2025, alleinstehende Person) · Quelle : Bundeslimiten 2025, Art. 33 DBG und Verordnungen zum Ausgleich der kalten Progression (ESTV, direkte Bundessteuer)

Original oder Kopie, Foto oder PDF, und wie lange aufbewahren

Auf den gelesenen offiziellen Seiten verlangt für die Online-Einreichung kein Kanton ein Original: ZHprivateTax nimmt PDF per Drag & Drop oder das Smartphone-Foto aus dem Browser, TaxMe-Online die Datei oder das Foto, BalTax Online seit der Steuererklärung 2025 die Kamera des Smartphones oder Tablets ohne die frühere App oBeam, E-Tax SG und eSteuern.LU die Aufnahme mit der App Snapshare. Für die Papiereinreichung schreibt Luzern gut lesbare Kopien der Originalbelege vor, A4, lose, ohne Heftklammern und ohne Sichtmäppli; die Originale bleiben bei dir.

Zum Format: Zürich empfiehlt, möglichst viele Belege gleich als PDF zu verlangen, weil das Fotografieren dann entfällt; St. Gallen begrenzt den Upload auf 10 MB pro Datei, 100 MB und 100 Dokumente pro Deklaration und lehnt signierte oder passwortgeschützte PDF ab. Ein sauberer Scan als PDF, ein Beleg pro Datei, ohne Signatur, kommt überall durch.

Zur Aufbewahrung nennt keine der gelesenen Seiten eine Jahreszahl. Zürich schreibt: alle Belege, eingereicht oder nicht, bis zur rechtskräftigen Einschätzung aufbewahren, weil sie zur Klärung von Fragen nachgefordert werden können; Bern fordert zusätzliche Dokumente für die Veranlagung nach. Praktisch heisst das: nichts wegwerfen, bevor die definitive Veranlagung da ist und die Einsprachefrist abgelaufen ist (in Zürich zum Beispiel 30 Tage nach Erhalt). Wer die Belege danach noch Jahre behält, ist auf der sicheren Seite.

So sammelt Floxy die Belege das ganze Jahr

Floxy steht auf keiner dieser Listen: Es füllt sie. Du fotografierst oder überträgst jeden Beleg, wenn er kommt (den Lohnausweis im Januar, die Zahnarztrechnung im August, die Spendenquittung im Dezember); die KI erkennt die Art des Belegs, liest den Betrag und legt ihn in der passenden Abzugskategorie deines Steuerdossiers 2025 ab, verschlüsselt, bevor er dein Gerät verlässt, und in der Schweiz gespeichert.

Im März öffnest du die Software deines Kantons mit einem nach Rubriken sortierten Dossier: Der ZIP-Export folgt den Kategorien der Steuererklärung, und die Dossier-Analyse meldet, was zu deiner Situation noch fehlt, etwa eine 3a-Bescheinigung, obwohl auf dem Bankauszug eine Einzahlung steht. Eingereicht wird in ZHprivateTax, TaxMe-Online, eTAX AARGAU, E-Tax SG, BalTax Online oder eSteuern.LU: Floxy reicht nichts ein und ist kein Treuhandbüro. 100 % gratis, ohne Kreditkarte, ohne Limite.

Für den Rest des Haushalts (Mietvertrag, Versicherungen, Garantien) beschreibt die Seite Dokumente verwalten die Ablage ausserhalb der Steuern. Dieselbe Checkliste für die Romandie gibt es auf Französisch: documents pour la déclaration d'impôts.

Belege nachreichen, wenn die Steuerverwaltung sie verlangt

Eine Nachforderung ist keine Steuerprüfung: Sie ist das ordentliche Verfahren, wenn die Veranlagung eine Rubrik prüfen will. So antwortest du in den Deutschschweizer Kantonen.

  1. Lies den Brief bis zum Schluss

    Er nennt die gewünschten Belege und die Frist. Bern schreibt ausdrücklich, dass nachgeforderte Dokumente ebenfalls online eingereicht werden können; Zürich fordert Belege nach, wenn beim Prüfen der Steuererklärung Unklarheiten bleiben.

  2. Sammle nur, was verlangt ist

    Bern sagt es unmissverständlich: «Laden Sie nur die verlangten Belege hoch», steht auf sv.fin.be.ch. Ein Stapel nicht verlangter Unterlagen verlangsamt die Bearbeitung und hilft niemandem.

  3. Scanne als PDF, ein Beleg pro Datei

    Halte die Limiten des Kanals ein: in E-Tax SG 10 MB pro Datei, 100 MB und 100 Dokumente pro Deklaration, keine signierten oder passwortgeschützten PDF; in ZHprivateTax und TaxMe-Online PDF oder Smartphone-Foto.

  4. Schick sie über den offiziellen Kanal

    TaxMe-Online über BE-Login und AGOV in Bern (Leitfaden «Belege elektronisch nachreichen»), ZHprivateTax in Zürich, E-Tax SG in St. Gallen, das Steuerportal eSteuern.BS in Basel-Stadt, eSteuern.LU in Luzern; per Post nur, wenn der Brief es so verlangt.

  5. Fehlt ein Beleg, verlang ihn beim Absender und bitte vor Ablauf um Frist

    Einen Lohnausweis stellt dein Arbeitgeber aus, nicht das Steueramt (ESTV, Formular 11); einen Steuerauszug deine Bank. Reicht die Zeit nicht, meldest du dich vor der Frist beim zuständigen Amt, nicht danach.

  6. Behalte eine Kopie von allem, was du schickst

    Leg den Brief und deine Antwort mit Datum in dein Steuerdossier 2025 und bewahre alles mindestens bis zur rechtskräftigen Einschätzung auf, wie es Zürich für alle Belege vorschreibt.

Wie Floxy diese Checkliste im Lauf des Jahres abhakt

Jeder Beleg ab dem Foto zugeordnet

Lohnausweis, 3a-Bescheinigung, Prämienübersicht, Zahnarztrechnung: Das Foto im Moment des Eintreffens wird von der KI gelesen und in die richtige Rubrik der Checkliste gelegt, ohne Ordner «später sortieren».

Fehlende Belege vor März gemeldet

Die Dossier-Analyse vergleicht deine Belege mit deiner Situation (angestellt, Familie, Eigenheim, Rentner) und listet, was noch fehlt, etwa die Kita-Rechnung, die in ZHprivateTax als Pflichtbeleg rot markiert ist.

ZIP-Export nach Rubrik der Steuererklärung

Ein ZIP, dessen Ordner den Rubriken folgen (Einkommen, Vorsorge, Versicherungen, Krankheitskosten, Spenden, Liegenschaft), bereit für den Upload in ZHprivateTax, eTAX AARGAU oder E-Tax SG, oder fürs Abfotografieren in TaxMe-Online.

Mehrere Personen, ein Dossier

Partnerin, Kinder, betreute Eltern: Die Belege des ganzen Haushalts liegen im selben verschlüsselten Steuerdossier, ohne dass der Lohnausweis der einen im Mail-Postfach des anderen verschwindet.

Häufige Fragen zu den Belegen für die Steuererklärung

Welche Belege sollte man der Steuererklärung beilegen?+

Das regelt jeder Kanton selbst, und die Online-Tools sagen es dir beim Ausfüllen: ZHprivateTax markiert Pflichtbelege rot und lässt die Steuererklärung ohne sie nicht einreichen, TaxMe-Online will nur die verlangten Belege hochgeladen haben und fordert den Rest nach, E-Tax SG listet die noch einzureichenden Belege auf der Freigabequittung. Freiwillige Belege lohnen sich laut Zürich nur bei grossen Beträgen. Was du nicht hochlädst, bewahrst du auf: Die Steuerverwaltung kann es nachfordern.

Was brauche ich alles für die Steuererklärung in der Schweiz?+

Für eine angestellte, alleinstehende Person zur Miete und ohne Kinder: 7 Belege, nämlich Lohnausweis, Säule-3a-Bescheinigung, Prämienübersicht der Krankenkasse, Steuerauszug der Bank per 31. Dezember, Belege der Berufskosten, nicht vergütete Arzt- und Zahnarztrechnungen und Spendenquittungen. Eine Familie ergänzt 3 Belege (Fremdbetreuung, Unterhaltsbeiträge, Ausbildungsbestätigung), ein Eigenheim 4 (Hypothekarzinsen, Unterhalt, Energie, Gebäudeversicherung). Aargau veröffentlicht auf ag.ch eine ähnliche Liste der bereitzulegenden Unterlagen.

Welche Unterlagen brauche ich als Rentner für die Steuererklärung?+

7 Belege, von denen 2 den Lohnausweis ersetzen: die Rentenbescheinigung der AHV oder IV von der Ausgleichskasse, die Rentenbescheinigung der Pensionskasse (Formular 11 der ESTV gilt für Lohnausweis und Rentenbescheinigung), dazu die Bescheinigung eines Kapitalbezugs aus 2. Säule oder 3a, die Prämienübersicht der Krankenkasse, der Steuerauszug der Bank per 31. Dezember, nicht vergütete Heil- und Pflegekosten (Heim, Spitex) und Spendenquittungen. Beide Rentenbescheinigungen kommen im Januar.

Müssen Belege im Original eingereicht werden, oder reicht eine Kopie?+

Eine Kopie reicht auf allen gelesenen offiziellen Seiten der Deutschschweiz: ZHprivateTax nimmt PDF oder Smartphone-Foto, TaxMe-Online Datei oder Foto, BalTax Online die Kamera des Smartphones oder Tablets, E-Tax SG und eSteuern.LU die Aufnahme mit der App Snapshare. Für die Papiereinreichung verlangt Luzern ausdrücklich gut lesbare Kopien der Originalbelege, A4 und ohne Heftklammern. Die Originale behältst du zu Hause; nachgefordert wird höchstens eine weitere Kopie.

Wie lange muss ich Steuerbelege aufbewahren?+

Keine der gelesenen Kantonsseiten nennt eine Jahreszahl. Zürich verlangt, sämtliche Belege, eingereicht oder nicht, bis zur rechtskräftigen Einschätzung aufzubewahren, weil sie zur Klärung von Fragen nachgefordert werden können; Bern fordert zusätzliche Dokumente für die Veranlagung nach. Praktisch: Nichts wegwerfen, bevor die definitive Veranlagung da und die Einsprachefrist abgelaufen ist. Wer die Belege danach noch mehrere Jahre in einem verschlüsselten Dossier behält, ist auf der sicheren Seite.

Lohnausweis verloren: was tun?+

Verlang ein Duplikat bei deinem Arbeitgeber: Er stellt den Lohnausweis (Formular 11) aus, nicht die Steuerverwaltung, wie die ESTV auf ihrer Seite zu Lohnausweis und Rentenbescheinigung festhält. Kommt das Duplikat nicht vor der Frist, beantragst du im Verfahren deines Kantons eine Fristverlängerung, statt eine unvollständige Steuererklärung einzureichen. Ein im Januar gescannter Lohnausweis in deinem Steuerdossier erledigt die Frage für die nächsten Jahre.

Kann man die Steuererklärung am Handy machen?+

In mehreren Kantonen ja, zumindest für die Belege: ZHprivateTax fotografiert Papierbelege mit dem Smartphone direkt aus dem Browser, ohne zusätzliche App; TaxMe-Online nimmt das Smartphone-Foto; E-Tax SG läuft laut sg.ch auf PC, Notebook, Tablet und Smartphone; BalTax Online ist laut bs.ch auch mit Tablet oder Smartphone ausfüllbar; Luzern und St. Gallen scannen mit der App Snapshare. Das Login läuft in Bern, Aargau, St. Gallen und Basel-Stadt über AGOV, das Behörden-Login der Schweiz, in Zürich wahlweise über AGOV oder den Zugangscode deiner Gemeinde.

Reicht Floxy meine Steuererklärung ein?+

Nein. Floxy bereitet die Checkliste vor: Es liest jeden Beleg, ordnet ihn seiner Rubrik zu, rechnet die Bundes- und Kantonslimiten in seine Schätzung ein und exportiert ein sortiertes ZIP. Eingereicht wird in der offiziellen Software deines Kantons (ZHprivateTax, TaxMe-Online, eTAX AARGAU, E-Tax SG, BalTax Online, eSteuern.LU), mit deinem eigenen Login. Floxy ist kein Treuhandbüro, vertritt dich nicht und übermittelt nichts an die Steuerverwaltung.

Verfasst vom Team von Floxy.ch in Orsières. Zahlen gegen die auf dieser Seite zitierten offiziellen Quellen geprüft. Über uns

Deine Checkliste füllt sich von allein, Beleg für Beleg

Lohnausweis im Januar fotografieren, Zahnarztrechnung im August: im März ist die Liste deines Kantons schon abgehakt, bevor du ZHprivateTax oder TaxMe-Online öffnest.

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