Was für die Zuger Steuererklärung 2025 gilt: die Frist vom 30. April 2026, die Fristerstreckung mit der Pers ID bei der Steuerverwaltung Zug, die kantonalen Abzugslimiten samt Mieterabzug und der Einstieg in die neue Online-Lösung eTax.zug mit AGOV. Und wie du Lohnausweis, Mietvertrag und Belege vorher in Ordnung bringst.
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Beträge für das Steuerjahr 2025 (Steuererklärung, die 2026 eingereicht wird), alleinstehende Person mit Wohnsitz im Kanton Zug; sie können sich von Jahr zu Jahr ändern. Diese Seite informiert; sie ersetzt weder eine Steuerberatung noch die Wegleitung der Steuerverwaltung Zug zu eTax.zug. Floxy ist kein Treuhandbüro und reicht nichts ein.
Am 24. Februar 2026 hat die Steuerverwaltung des Kantons Zug eTax.zug 2025 freigeschaltet: die neue, vollständig webbasierte Deklarationslösung für natürliche Personen. Registrieren, ausfüllen, einreichen, alles im Browser, ohne Installation und ohne Papier. Die bisherige Download-Software bleibt nur noch für die Steuerperioden 2022 bis 2024 im Einsatz; wer eine ältere Zuger Steuererklärung nachreicht, findet sie im Downloadbereich der eTax-Seite.
Der Zugang läuft über AGOV, das Behörden-Login von Bund und Kantonen. Ohne AGOV-Konto ist eine einmalige Registrierung nötig; laut Kanton reicht dafür neu die Hinterlegung der Mobile-Nummer, der früher erwähnte Wiederherstellungscode entfällt. Sobald die Zugangsinformationen der Steuerverwaltung da sind, legst du die Steuererklärung 2025 in eTax.zug an, füllst sie Schritt für Schritt aus und reichst sie online ein. Die Steuererklärung lässt sich in eTax.zug auch teilen, etwa mit der Person, die dir beim Ausfüllen hilft.
Für Fragen gibt es die Rubrik Fragen und Antworten, den technischen Support und die Aufzeichnung des Webinars vom 19. März 2026. Zug ist ein Kanton mit vielen internationalen Haushalten: Die Steuerverwaltung stellt deshalb Instructions in English bereit. Welche Unterlagen du vor dem ersten Login zusammensuchst, steht in der Checkliste für die Steuererklärung.
Für das Steuerjahr 2025 (Steuererklärung, die 2026 eingereicht wird) und eine alleinstehende Person gelten im Kanton Zug die vier Obergrenzen der Tabelle. Bei den Fahrkosten liegt Zug mit CHF 6'000 über der Bundeslimite von CHF 3'300; bei der Kinderbetreuung durch Dritte liegt der Kanton mit CHF 25'400 leicht unter den CHF 25'800 der direkten Bundessteuer. Die Säule 3a folgt der Bundesregel: CHF 7'258 mit Pensionskasse, sonst 20 % des Nettoerwerbseinkommens bis CHF 36'288.
Eine Zuger Besonderheit ist der Mieterabzug nach § 33 Abs. 1 Ziff. 5 StG ZG: Wer im Kanton Zug wohnt und seine Wohnung mietet, zieht 30 % der Wohnungsmiete ohne Nebenkosten ab, höchstens CHF 10'800 pro Jahr ab der Steuerperiode 2025 (vorher CHF 10'000). Das Kantonsblatt Zug der ESTV hält auch fest, dass dieser Mietzinsabzug mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung endet; der Bundesrat hat deren Inkrafttreten am 1. April 2026 auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Bis dahin gehört der Mietvertrag mit der aktuellen Nettomiete in dein Zuger Dossier.
Ebenfalls im Zuger Steuergesetz: der Eigenbetreuungsabzug von CHF 12'200 pro Kind unter 15 Jahren ab 2025, der nicht mit dem Abzug für Drittbetreuung kumuliert werden kann. Floxy legt für seine unverbindliche Schätzung jeweils die tiefere der beiden Grenzen zugrunde: die Zuger Limite für die Kantons- und Gemeindesteuern, die Bundeslimite für die direkte Bundessteuer. Alle Kategorien im Detail findest du im Ratgeber Steuerabzüge Schweiz.
| Abzug | Kanton Zug | Direkte Bundessteuer | Beleg dafür |
|---|---|---|---|
| Krankenkassenprämien | CHF 3'500 | eigene Pauschale (Versicherungsabzug) | Prämienübersicht der Krankenkasse |
| Fahrkosten zum Arbeitsort | CHF 6'000 | CHF 3'300 | GA, Streckenabo oder Kilometerangabe |
| Kinderbetreuung durch Dritte | CHF 25'400 | CHF 25'800 | Rechnungen von Kita, Hort oder Tagesfamilie |
| Aus- und Weiterbildung | CHF 12'000 | CHF 13'000 | Kursrechnungen und Zahlungsbelege |
| Mieterabzug (nur Kanton) | 30 % der Nettomiete, max. CHF 10'800 | kein Abzug | Mietvertrag, Mietzinsquittungen |
| Säule 3a (mit Pensionskasse) | CHF 7'258 | CHF 7'258 | Bescheinigung der Bank oder Versicherung |
Die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen ist im Kanton Zug bis am 30. April einzureichen; für die Steuererklärung 2025 heisst das 30. April 2026, bestätigt in der Mitteilung vom 24. Februar 2026. Der 30. April liegt nach der Frist mehrerer Nachbarkantone; die Daten aller Kantone stehen im Ratgeber Fristen Schweiz.
Reicht der April nicht, füllst du das Online-Formular für das Fristerstreckungsgesuch aus. Du brauchst dafür deine Pers ID, die Steueridentifikationsnummer, die auf allen Dokumenten der Steuerverwaltung steht. Gesuche werden laut zg.ch generell bis zum 31. Dezember gewährt; von einer Gebühr für diese Online-Erstreckung schreibt der Kanton nichts, verspricht aber auch keine Gratis-Verlängerung.
Wer über den 31. Dezember hinaus Zeit braucht, schickt ein schriftliches und begründetes Gesuch an die Steuerverwaltung Zug, Postfach, 6301 Zug. Solche Erstreckungen kosten eine Bearbeitungsgebühr von CHF 35, die mit der definitiven Steuerrechnung eingefordert wird. Die Fristerstreckung lässt sich auch direkt in eTax.zug erfassen.
Wer im Kanton Zug ohne Niederlassungsbewilligung C arbeitet, zahlt die Steuer in der Regel an der Quelle: Der Arbeitgeber zieht sie nach dem Zuger Quellensteuertarif direkt vom Lohn ab und rechnet sie online mit der Steuerverwaltung ab. Die Quellensteuer-Seite des Kantons Zug führt die Tarife, einen Steuerrechner und die Gruppe Quellensteuer der Steuerverwaltung (Bahnhofstrasse 26, Zug) als Kontakt.
Ab einer bestimmten Höhe der quellenbesteuerten Bruttoeinkünfte wird eine nachträgliche ordentliche Veranlagung Pflicht; darunter kannst du sie beantragen, um etwa Säule 3a, Weiterbildung oder den Zuger Mieterabzug geltend zu machen. Der Antrag muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der Steuerbehörde sein, laut ESTV eine Verwirkungsfrist ohne Verlängerung. Schwelle, Ablauf und Folgen stehen im Ratgeber Quellensteuer.
Floxy ist die Ablage vor eTax.zug: Du fotografierst den Lohnausweis, die 3a-Bescheinigung, die Prämienübersicht, die Kita-Rechnungen und den Mietvertrag, sobald sie eintreffen. Die KI liest jeden Beleg, ordnet ihn der passenden Abzugskategorie zu und rechnet die vier Zuger Abzugslimiten 2025 in eine unverbindliche Schätzung ein; den Mieterabzug deklarierst du selbst. Gespeichert wird verschlüsselt in der Schweiz, damit der Mietvertrag mit der aktuellen Nettomiete im April nicht erst gesucht werden muss.
Im April exportierst du das Zuger Steuerdossier, meldest dich mit AGOV in eTax.zug an und überträgst die Zahlen selbst; die PDF-Belege hast du griffbereit. Floxy reicht nichts ein, hat keinen Zugang zu deinem AGOV-Konto und ersetzt weder die Wegleitung noch die Steuerverwaltung Zug. Wie derselbe Scan auch Mietvertrag, Versicherungen und Fristen ordnet, zeigt Dokumente verwalten.
Die Verlängerung läuft über die kantonale Steuerverwaltung, nicht über deine Gemeinde. Die Schritte gelten für die Steuererklärung 2025 (Frist 30. April 2026).
Pers ID bereitlegen
Die Pers ID (Steueridentifikationsnummer) steht auf allen Dokumenten der Steuerverwaltung Zug, auch auf dem Schreiben mit den Zugangsinformationen zu eTax.zug.
Auf steuern.zg.ch füllst du das Fristerstreckungsgesuch für natürliche Personen aus; alternativ erfasst du die Fristerstreckung direkt in eTax.zug.
Vor dem 30. April 2026 abschicken
Das Gesuch gehört vor Ablauf der ordentlichen Frist zur Steuerverwaltung. Gesuche werden generell bis zum 31. Dezember gewährt.
Über den 31. Dezember hinaus: schriftlich
Brauchst du länger, schickst du ein begründetes Gesuch per Post an die Steuerverwaltung Zug, Postfach, 6301 Zug. Es kostet CHF 35, verrechnet mit der definitiven Steuerrechnung.
Lege Lohnausweis, 3a-Bescheinigung, Mietvertrag und Prämienübersicht in Floxy ab, damit die Zahlen bereitliegen, wenn du dich in eTax.zug einloggst.
Lädst du den Mietvertrag deiner Zuger Wohnung hoch, liest die KI die Nettomiete heraus und legt sie im Zuger Steuerdossier ab. Den Mieterabzug nach § 33 Abs. 1 Ziff. 5 StG ZG (30 % der Nettomiete, höchstens CHF 10'800 ab der Steuerperiode 2025) trägst du selbst in eTax.zug ein; die Belege dafür hast du dann beisammen.
Fahrkosten bis CHF 6'000, Kinderbetreuung bis CHF 25'400, Weiterbildung bis CHF 12'000: Floxy rechnet mit den Werten des Kantons Zug und zeigt, wo ein GA oder eine Kita-Rechnung die Limite bereits ausschöpft.
Rechtzeitig vor dem 30. April 2026 meldet sich Floxy, damit du entscheidest: in eTax.zug einreichen oder mit der Pers ID online eine Fristerstreckung bei der Steuerverwaltung Zug beantragen.
Der Export bündelt das Zuger Steuerdossier mit allen PDF-Belegen. Du tippst die Zahlen selbst in eTax.zug ein, oder gibst das Paket der Person weiter, mit der du deine Steuererklärung in eTax.zug teilst.
Im Kanton Zug ist für die ordentlichen Steuern die kantonale Steuerverwaltung an der Bahnhofstrasse 26 in Zug zuständig, nicht die Gemeinde; die Stadt Zug schreibt das auf ihrer Steuerseite selbst. Für Wohnsitzfragen, Registerauskünfte und lokale Abgaben bleiben die Gemeinden deine Anlaufstelle:
Floxy bereitet das Dossier vor; eingereicht wird in eTax.zug, der Online-Deklarationslösung der Steuerverwaltung des Kantons Zug. Die Seiten, auf denen die Fakten dieser Seite stehen:
Bis zum 30. April 2026. Die Steuerverwaltung des Kantons Zug hat die Frist in ihrer Mitteilung vom 24. Februar 2026 zur Freischaltung von eTax.zug 2025 genannt, und die Seite zur Fristerstreckung bestätigt den 30. April als ordentlichen Termin. Wer ihn nicht schafft, beantragt vorher online eine Erstreckung; sie wird generell bis zum 31. Dezember gewährt.
Über das Online-Formular auf steuern.zg.ch oder direkt in eTax.zug, mit deiner Pers ID. Gesuche werden im Kanton Zug generell bis zum 31. Dezember gewährt; eine Gebühr nennt der Kanton für diese Online-Erstreckung nicht. Erst wer über den 31. Dezember hinaus will, schreibt begründet an die Steuerverwaltung Zug, Postfach, 6301 Zug, und zahlt CHF 35 mit der definitiven Steuerrechnung.
Ja, für die Online-Steuererklärung 2025 des Kantons Zug: Beim Start von eTax.zug erscheint die AGOV-Loginseite. Ohne AGOV-Konto registrierst du dich einmalig; laut Kanton genügt neu die Hinterlegung deiner Mobile-Nummer, ein Wiederherstellungscode ist nicht mehr nötig. Ein Erklärvideo auf zg.ch zeigt die Schritte. Für die Steuerperioden 2022 bis 2024 gilt weiterhin die alte Download-Lösung ohne AGOV.
Nein. eTax.zug im Browser gilt ab der Steuerperiode 2025. Für 2022, 2023 und 2024 stellt die Steuerverwaltung Zug weiterhin die alte Lösung zum Download bereit, verlinkt am Ende der eTax-Seite auf zg.ch. Wer also eine Nachdeklaration für ein früheres Jahr einreicht, arbeitet mit zwei Programmen: der Download-Version für das alte Jahr und eTax.zug für 2025.
30 Prozent der Wohnungsmiete ohne Nebenkosten, höchstens CHF 10'800 im Jahr, gültig ab der Steuerperiode 2025 (§ 33 Abs. 1 Ziff. 5 StG ZG, bis 2024 waren es CHF 10'000). Er gilt für die selbstbewohnte Wohnung am Wohnsitz im Kanton Zug und nur bei den Kantons- und Gemeindesteuern; die direkte Bundessteuer kennt keinen Mieterabzug. Er endet mit der Abschaffung des Eigenmietwerts, die der Bundesrat auf den 1. Januar 2029 gelegt hat.
Die Oberfläche der Steuererklärung ist auf Deutsch; die Steuerverwaltung des Kantons Zug stellt aber auf zg.ch eine Seite «Instructions in English» zu eTax.zug bereit. Für Fachfragen bleibt die Abteilung Natürliche Personen an der Bahnhofstrasse 26 in Zug zuständig; technische Fragen zu eTax.zug gehen an den Support unter zg-support.etax.ch.
eTax.zug läuft als Webanwendung im Browser, ohne Installation; eine eigene Handy-App nennt der Kanton Zug nicht. Für längere Eingaben ist ein grösserer Bildschirm angenehmer. Was am Handy gut geht: Belege fotografieren. In Floxy scannst du Lohnausweis, Mietvertrag und Kita-Rechnungen übers Jahr mit dem Smartphone; am Computer überträgst du die Zahlen dann in eTax.zug.
Nein. Eingereicht wird im Kanton Zug ausschliesslich über eTax.zug mit deinem AGOV-Login; Floxy hat keinen Zugang dazu und übermittelt nichts an die Steuerverwaltung Zug. Floxy übernimmt den Schritt davor: Belege sammeln, den Abzugskategorien zuordnen, die Zuger Limiten 2025 anwenden und ein Dossier exportieren, dessen Zahlen du selbst in eTax.zug einträgst.
Verfasst vom Team von Floxy.ch in Orsières. Zahlen gegen die auf dieser Seite zitierten offiziellen Quellen geprüft. Über uns
Mietvertrag, Lohnausweis und 3a-Bescheinigung heute scannen; am 30. April 2026 liegen die Zahlen für Zug bereit, Mietvertrag inklusive.
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