Was für die Basler Steuererklärung 2025 gilt: die Frist vom 31. März 2026, die gebührenfreie Online-Verlängerung bis 30. September 2026, die Basler Pauschalen und Limiten und der Zugang zu BalTax Online im Steuerportal eSteuern.BS mit AGOV. Und wie du Lohnausweis, Prämienübersicht und die Rechnungen der Tagesstruktur vorher sortierst.
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Beträge für das Steuerjahr 2025 (Steuererklärung, die 2026 eingereicht wird), alleinstehende Person mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt; sie werden indexiert und können sich von Jahr zu Jahr ändern. Diese Seite informiert; sie ersetzt weder eine Steuerberatung noch die Wegleitung der Steuerverwaltung Basel-Stadt zu BalTax Online. Floxy ist kein Treuhandbüro und reicht nichts ein.
Im Kanton Basel-Stadt füllst du die Steuererklärung 2025 mit BalTax Online aus, direkt im Browser des Steuerportals eSteuern.BS, auch auf dem Tablet oder Smartphone. Die Download-Lösung von BalTax wird nicht mehr angeboten. BalTax Online 2025 ist seit dem 2. Februar 2026 verfügbar; die Unterlagen wurden Anfang Februar 2026 verschickt, ohne Steuererklärungsdoppel, das du bei Bedarf kostenlos bei der Steuerverwaltung am Fischmarkt 10 bestellst.
Der Zugang läuft seit Juni 2024 über AGOV, das Login der Schweizer Behörden, mit dem du dich im ePortal des Kantons registrierst. Wer die Steuererklärung der Eltern oder anderer Personen ausfüllt, braucht dafür kein zweites ePortal-Konto: In der Fallverwaltung von BalTax Online lassen sich mehrere Steuerfälle eröffnen (Steuerportal und BalTax Online). Das Portal zeigt bis zu sechs Steuerperioden; ältere Jahre werden automatisch gelöscht.
Die Steuererklärung 2025 bringt zwei Neuerungen: Papierbelege fotografierst du mit der Kamera deines Smartphones oder Tablets direkt in BalTax Online, die separate App oBeam ist nicht mehr nötig; und es gibt einen neuen Bereich für die Eingabe von Kryptoanlagen (Medienmitteilung vom 5. Februar 2026). Übermittelt wird elektronisch mit allen Belegen und ohne Unterschrift; ausdrucken und per Post einreichen bleibt möglich. Welche Unterlagen du vorher zusammensuchst, steht in der Checkliste für die Steuererklärung.
Das Basler Steuergesetz kennt für vier häufige Abzüge eigene Obergrenzen, die seit der Steuerperiode 2025 indexiert sind (Anhang 1 StG BS). Für das Steuerjahr 2025 (Steuererklärung, die 2026 eingereicht wird) und eine alleinstehende Person gelten die Werte in der Tabelle. Auffällig sind die Versicherungsprämien: Basel-Stadt gewährt einen Pauschalbetrag von CHF 4'200 für Alleinstehende und CHF 8'400 für Ehepaare (§ 32 Abs. 1 lit. g StG BS), unabhängig von den tatsächlich bezahlten Prämien.
Bei den Fahrkosten liegt der Kanton mit CHF 3'200 knapp unter der Bundeslimite von CHF 3'300 (§ 27 Abs. 1 lit. a StG BS); bei der Kinderbetreuung liegt Basel-Stadt mit CHF 26'000 pro Kind über den CHF 25'800 des Bundes, bei der Aus- und Weiterbildung mit CHF 19'100 über den CHF 13'000 der direkten Bundessteuer. Die Säule 3a folgt der Bundesregel: CHF 7'258 mit Pensionskasse, ohne Pensionskasse 20 % des Nettoerwerbseinkommens bis CHF 36'288. Alle Kategorien im Detail findest du im Ratgeber Steuerabzüge Schweiz.
Floxy legt für seine unverbindliche Schätzung jeweils die tiefere der beiden Grenzen zugrunde; für die kantonale Einkommenssteuer gilt die Basler Limite, für die direkte Bundessteuer die Bundeslimite. Veranlagt wird von der Steuerverwaltung Basel-Stadt, nicht von der App.
| Abzug | Kanton Basel-Stadt | Direkte Bundessteuer | Beleg dafür |
|---|---|---|---|
| Versicherungsprämien (Pauschale) | CHF 4'200 | eigene Pauschale (Versicherungsabzug) | Prämienübersicht der Krankenkasse |
| Fahrkosten zum Arbeitsort | CHF 3'200 | CHF 3'300 | U-Abo, GA oder Kilometerangabe |
| Kinderbetreuung durch Dritte | CHF 26'000 | CHF 25'800 | Rechnungen von Kita, Tagesstruktur oder Tagesfamilie |
| Aus- und Weiterbildung | CHF 19'100 | CHF 13'000 | Kursrechnungen und Zahlungsbelege |
| Säule 3a (mit Pensionskasse) | CHF 7'258 | CHF 7'258 | Bescheinigung der Bank oder Versicherung |
Die Steuererklärung 2025 samt Hilfsformularen und Beilagen ist bis zum 31. März 2026 abzugeben; für Unternehmen gilt der 30. Juni 2026 (Abgabetermine auf bs.ch). Wer nicht rechtzeitig einreicht oder eine erstreckte Frist ungenutzt verstreichen lässt, erhält eine gebührenpflichtige Mahnung; bleibt auch die zweite Mahnung ohne Steuererklärung, setzt der Kanton die Steuer nach Ermessen fest.
Die Frist kann gebührenfrei bis 30. September 2026 erstreckt werden, am einfachsten mit der Online-Fristerstreckung im Steuerportal. Für weitergehende Gesuche erhebt die Steuerverwaltung eine Gebühr; eine Verlängerung über das Abgabejahr hinaus wird nur bei triftigen Gründen und gegen eine angemessene Vorauszahlung bewilligt. Endet die Steuerpflicht unterjährig, etwa bei Wegzug ins Ausland, gilt eine eigene Frist von 30 Tagen nach Zustellung der Steuererklärung.
Für Fragen zum AGOV-Login oder zur Bedienung von BalTax Online bietet das Finanzdepartement auch 2026 Help Points am Fischmarkt 10 an, mit obligatorischer Anmeldung und ohne Steuerberatung. Wie die anderen Kantone ihre Fristen regeln, steht im Ratgeber Fristen Schweiz.
Wer in Basel-Stadt wohnt und keine Niederlassungsbewilligung C hat, zahlt Quellensteuer: Der Arbeitgeber zieht sie direkt vom Lohn ab. Ausgenommen sind Personen, deren Ehepartnerin oder Ehepartner die Bewilligung C oder den Schweizer Pass hat; sie werden ordentlich veranlagt. Die Basler Wegleitung und die Tariftabellen 2025 und 2026 stehen auf der Seite Informationen zur Quellensteuer.
Willst du Abzüge wie Säule 3a, Weiterbildung oder Kinderbetreuung geltend machen, beantragst du die nachträgliche ordentliche Veranlagung; laut ESTV muss der Antrag bis zum 31. März des Folgejahres bei der kantonalen Steuerverwaltung sein, für das Steuerjahr 2025 also bis 31. März 2026. Ab einem bestimmten Bruttoeinkommen ist diese Veranlagung Pflicht; Schwelle und Ablauf erklärt der Ratgeber Quellensteuer.
Floxy ist die Ablage vor dem Steuerportal: Du scannst den Lohnausweis, die 3a-Bescheinigung, die Prämienübersicht und die Rechnungen der Tagesstruktur, sobald sie in Basel im Briefkasten liegen. Die KI liest jeden Beleg, ordnet ihn der passenden Abzugskategorie zu und rechnet die Basler Limiten 2025 in eine Schätzung ein. Gespeichert wird verschlüsselt in der Schweiz, damit die Rechnungen der Tagesstruktur beim Öffnen von BalTax Online schon beisammen sind.
Im März exportierst du das Basler Steuerdossier, überträgst die Zahlen in BalTax Online und lädst die PDF-Belege im Steuerportal eSteuern.BS hoch. Floxy reicht nichts ein, hat keinen Zugang zu deinem AGOV-Konto und ersetzt weder die Wegleitung noch die Steuerverwaltung Basel-Stadt. Wie derselbe Scan auch Versicherungen und Fristen ordnet, zeigt Dokumente verwalten.
Die Verlängerung läuft über das Steuerportal des Kantons, nicht über die Gemeinde. Die Schritte gelten für die Steuererklärung 2025 (Frist 31. März 2026).
Frist prüfen
Die ordentliche Frist für natürliche Personen ist der 31. März 2026. Bis 30. September 2026 ist die Verlängerung gebührenfrei; darüber hinaus wird das Gesuch gebührenpflichtig.
Öffne die Online-Fristerstreckung im Steuerportal eSteuern.BS und melde dich mit deinem AGOV-Login an. Ohne ePortal-Konto registrierst du dich zuerst; beim Help Point am Fischmarkt 10 hilft dir das Finanzdepartement dabei.
Gesuch vor dem 31. März stellen
Wähle das Datum, bis zu dem du einreichen willst, spätestens den 30. September 2026. Läuft die Frist ab, ohne dass du einreichst oder verlängerst, folgt eine gebührenpflichtige Mahnung.
Weitergehende Gesuche begründen
Brauchst du Zeit über den 30. September 2026 hinaus, wird das Gesuch gebührenpflichtig; über das Abgabejahr hinaus verlangt die Steuerverwaltung triftige Gründe und eine angemessene Vorauszahlung.
Belege in der Zwischenzeit sammeln
Nutze die gewonnenen Monate, um Lohnausweis, 3a-Bescheinigung und Prämienübersicht in Floxy abzulegen, damit die Zahlen bereitliegen, wenn du BalTax Online öffnest.
Scannst du im Februar den Lohnausweis und die Prämienübersicht der Krankenkasse, liest die KI Bruttolohn, Abzüge und Prämien heraus und legt sie im Basler Steuerdossier ab, bereit zum Übertragen in BalTax Online.
Basel-Stadt gewährt für Versicherungsprämien eine Pauschale von CHF 4'200, unabhängig davon, was du tatsächlich einzahlst. Floxy setzt sie in der Schätzung an und rechnet die übrigen Basler Werte 2025 daneben, damit du siehst, welcher Beleg wirklich noch etwas bewegt.
Floxy erinnert dich vor der Basler Frist vom 31. März 2026 und, falls du verlängert hast, vor dem 30. September 2026, dem letzten Tag der gebührenfreien Verlängerung im Steuerportal eSteuern.BS.
Ein Klick exportiert das Basler Dossier mit allen Belegen als PDF. Die Zahlen tippst du selbst in BalTax Online ein, die Dateien lädst du im Steuerportal hoch oder gibst das Paket der Person, die deinen Steuerfall in ihrer Fallverwaltung führt.
Der Stadtkanton zählt drei Gemeinden: Basel, Riehen und Bettingen. Veranlagt werden alle drei von der Steuerverwaltung Basel-Stadt am Fischmarkt 10; Riehen und Bettingen erheben zusätzlich eine eigene Gemeindesteuer. Die Anlaufstellen:
Floxy bereitet das Dossier vor; eingereicht wird mit BalTax Online im Steuerportal eSteuern.BS oder auf Papier bei der Steuerverwaltung Basel-Stadt. Die Seiten, auf denen die Fakten dieser Seite stehen:
Bis zum 31. März 2026, so die Medienmitteilung des Finanzdepartements Basel-Stadt vom 5. Februar 2026 und die Seite Abgabetermine auf bs.ch. Unternehmen haben bis 30. Juni 2026. Die Unterlagen für die Steuererklärung 2025 wurden Anfang Februar 2026 verschickt; BalTax Online 2025 ist seit dem 2. Februar 2026 im Steuerportal eSteuern.BS freigeschaltet. Wer den 31. März nicht schafft, verlängert vorher online.
Bis 30. September 2026 nichts: Die Frist für die Steuererklärung 2025 kann im Steuerportal eSteuern.BS gebührenfrei bis zu diesem Datum erstreckt werden. Weitergehende Gesuche sind laut bs.ch gebührenpflichtig, und eine Verlängerung über das Abgabejahr hinaus bewilligt die Steuerverwaltung Basel-Stadt nur bei triftigen Gründen und gegen eine angemessene Vorauszahlung. Gebührenpflichtig ist auch die Mahnung, wenn du eine Frist verstreichen lässt.
Im Steuerportal des Kantons Basel-Stadt unter esteuern.bs.ch/private. Du meldest dich mit AGOV an, dem Login der Schweizer Behörden, das der Kanton seit Juni 2024 für sein ePortal nutzt. Beim ersten Mal registrierst du dich im ePortal; bei Fragen dazu hilft die Hotline 061 267 31 31 oder ein Termin am Help Point am Fischmarkt 10 in Basel.
Ja. BalTax Online läuft im Browser und laut bs.ch auch auf dem Tablet oder Smartphone; eine Installation gibt es nicht mehr, die Download-Version von BalTax wurde eingestellt. Seit der Steuererklärung 2025 fotografierst du Papierbelege mit der Kamera des Handys direkt in BalTax Online, die frühere App oBeam brauchst du nicht mehr. Eingereicht wird elektronisch ohne Unterschrift.
Der Help Point ist ein Angebot des Finanzdepartements Basel-Stadt am Fischmarkt 10: Mitarbeitende der IT BS und der Steuerverwaltung helfen vor Ort bei der Registrierung mit AGOV, beim Login ins ePortal und bei der Bedienung von BalTax Online, auch bei der Online-Fristerstreckung. Die Anmeldung ist obligatorisch, die Termine finden nur vor Ort statt. Steuerliche Beratung gehört ausdrücklich nicht dazu.
Für das Steuerjahr 2025 höchstens CHF 26'000 pro Kind unter 14 Jahren, das mit dir im gleichen Haushalt lebt, sofern die Kosten mit deiner Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit zusammenhängen (§ 32 Abs. 1 lit. i StG BS, indexiert ab 2025). Bei der direkten Bundessteuer sind es CHF 25'800. Rechnungen von Kita, Tagesstruktur oder Tagesfamilie legst du in Floxy übers Jahr in der Kategorie Kinderbetreuung ab.
Wohnst du in Basel-Stadt ohne Bewilligung C, zieht dein Arbeitgeber die Quellensteuer nach den Basler Tariftabellen vom Lohn ab. Eine Steuererklärung reichst du ein, wenn du die nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragst, etwa für Säule 3a oder Weiterbildung; der Antrag muss laut ESTV bis 31. März 2026 bei der Steuerverwaltung Basel-Stadt sein. Ab einer Einkommensschwelle des Bundes ist die Veranlagung Pflicht; die Schwelle steht im Ratgeber Quellensteuer.
Nein. Eingereicht wird in Basel-Stadt ausschliesslich mit BalTax Online im Steuerportal eSteuern.BS oder auf Papier bei der Steuerverwaltung am Fischmarkt 10; Floxy hat keinen Zugang zu deinem AGOV-Konto und übermittelt nichts. Floxy übernimmt den Schritt davor: Belege sammeln, den Abzugskategorien zuordnen, die Basler Limiten 2025 anwenden und ein Dossier exportieren, das du selbst in BalTax Online überträgst.
Verfasst vom Team von Floxy.ch in Orsières. Zahlen gegen die auf dieser Seite zitierten offiziellen Quellen geprüft. Über uns
Lohnausweis, Prämienübersicht und Tagesstruktur-Rechnungen heute scannen; am 31. März 2026 liegen die Zahlen für Basel-Stadt schon bereit.
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