Was für die Aargauer Steuererklärung 2025 gilt: die Frist vom 31. März 2026, die Zusicherung des Kantons, vor dem 30. Juni 2026 niemanden zu mahnen, die kantonalen Abzugslimiten und der erste Jahrgang von eTAX AARGAU mit AGOV-Login. Und wie du Adressnummer, Zugangscode und Kursrechnungen vorher beisammen hast.
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Beträge für das Steuerjahr 2025 (Steuererklärung, die 2026 eingereicht wird), alleinstehende Person mit Wohnsitz im Kanton Aargau; sie können sich von Jahr zu Jahr ändern. Fristen und Gebühren am 4. September 2026 auf ag.ch gelesen. Diese Seite informiert; sie ersetzt weder eine Steuerberatung noch die Wegleitung des Kantonalen Steueramts Aargau zu eTAX AARGAU. Floxy ist kein Treuhandbüro und reicht nichts ein.
Der Kanton Aargau hat auf die Steuerperiode 2025 die Download-Software EasyTax abgelöst, weil der Hersteller sie vom Markt genommen hat. Die Steuererklärung 2025, die du 2026 einreichst, füllst du in eTAX AARGAU im Browser aus: ohne Installation, mit einem Erfassungsassistenten oder im klassischen Formularmodus, und am Schluss übermittelst du sie elektronisch. Die Anwendung ist seit dem 26. Januar 2026 offen; die Steuererklärung 2024 wird weiterhin mit EasyTax erstellt.
Der Zugang läuft über AGOV, den passwortlosen Anmeldedienst des Bundes: Du registrierst dich einmalig mit einer persönlichen E-Mail-Adresse und meldest dich danach mit der App «AGOV access» oder einem FIDO2-Sicherheitsschlüssel an; eine E-ID braucht es im Aargau nicht. Zusätzlich verlangt eTAX AARGAU die Adressnummer und den Zugangscode, die auf dem Steuererklärungsbogen stehen, den du Ende Januar erhältst. Wer lieber auf Papier bleibt, bezieht die Formulare beim Gemeindesteueramt.
Zwei Details aus den Fragen und Antworten des Kantons: eTAX AARGAU gibt es nur auf Deutsch (der Kanton verweist auf die Übersetzungsfunktion des Browsers), und die Steuererklärung lässt sich per Teilen-Funktion mit einer Drittperson teilen, etwa mit der Partnerin oder einer Vertretung; die Freigabe kann jederzeit widerrufen werden. Welche Unterlagen du vorher zusammensuchst, steht in der Checkliste für die Steuererklärung.
Der Kanton Aargau kennt für vier häufige Abzüge eigene Obergrenzen, die von der direkten Bundessteuer abweichen. Für das Steuerjahr 2025 (Steuererklärung, die 2026 eingereicht wird) und eine alleinstehende Person gelten die Werte in der Tabelle. Bei den Fahrkosten liegt der Aargau mit CHF 7'000 (§ 35 Abs. 1 lit. a StG AG) mehr als doppelt so hoch wie die Bundeslimite von CHF 3'300; bei der Aus- und Weiterbildung erlaubt der Kanton CHF 18'000 gegenüber CHF 13'000 beim Bund (Kantonsblatt Aargau der ESTV).
Die Prämienpauschale nach § 40 Abs. 1 lit. g StG AG wird jährlich an die mittlere Krankenkassenprämie des Kantons angepasst: Für die Steuerperiode 2025 nennt die Wegleitung des Kantons CHF 3'600 für Alleinstehende und CHF 7'200 für gemeinsam steuerpflichtige Paare; das Kantonsblatt der ESTV weist für die Steuerperiode 2026 bereits CHF 3'800 beziehungsweise CHF 7'600 aus. Die Säule 3a folgt in beiden Jahren der Bundesregel: CHF 7'258 mit Pensionskasse, ohne Pensionskasse 20 % des Nettoerwerbseinkommens bis CHF 36'288. Alle Kategorien im Detail findest du im Ratgeber Steuerabzüge Schweiz.
Für die Kantons- und Gemeindesteuern gilt die Aargauer Limite, für die direkte Bundessteuer die Bundeslimite. Floxy legt für seine unverbindliche Schätzung jeweils die tiefere der beiden Grenzen zugrunde; die Veranlagung macht das Kantonale Steueramt Aargau, nicht die App.
| Abzug | Kanton Aargau | Direkte Bundessteuer | Beleg dafür |
|---|---|---|---|
| Versicherungsprämien (Pauschale) | CHF 3'600 | eigene Pauschale (Versicherungsabzug) | Prämienübersicht der Krankenkasse |
| Fahrkosten zum Arbeitsort | CHF 7'000 | CHF 3'300 | GA, Streckenabo oder Kilometerangabe |
| Kinderbetreuung durch Dritte (pro Kind unter 14) | CHF 25'000 | CHF 25'800 | Rechnungen von Kita, Hort oder Tagesfamilie |
| Aus- und Weiterbildung, inkl. Umschulung | CHF 18'000 | CHF 13'000 | Kursrechnungen und Zahlungsbelege |
| Säule 3a (mit Pensionskasse) | CHF 7'258 | CHF 7'258 | Bescheinigung der Bank oder Versicherung |
Die ordentliche Frist im Kanton Aargau ist der 31. März für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner, der 30. Juni für selbständig Erwerbende und Aktionäre von Familiengesellschaften; für die Steuererklärung 2025 also der 31. März 2026 beziehungsweise der 30. Juni 2026 (Steuererklärung einreichen, ag.ch).
Die Besonderheit des Aargaus: Der Kanton schreibt auf derselben Seite, dass vor dem 30. Juni 2026 keine Mahnungen verschickt werden. Für eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2026 musst du deshalb kein Gesuch stellen. Wer die Steuererklärung 2025 nach dem 30. Juni immer noch nicht eingereicht hat, riskiert die erste Mahnung für CHF 35 und die zweite für CHF 50.
Brauchst du Zeit über den 30. Juni hinaus, beantragst du die Verlängerung online innerhalb der Frist; dafür genügen Adressnummer und Zugangscode oder dein Geburtsdatum. Rechtsgrundlage ist § 65 Abs. 3 StGV: Gesuche sind vor Ablauf der Frist beim Gemeindesteueramt einzureichen, das darüber entscheidet (Fristverlängerung beantragen, ag.ch). Ob eine Gebühr anfällt und bis wann längstens verlängert wird, nennt der Kanton auf dieser Seite nicht; frag im Zweifel dein Gemeindesteueramt. Die Fristen der anderen Kantone stehen im Ratgeber Fristen Schweiz.
Auf der Seite «Steuererklärung einreichen» rät das Kantonale Steueramt Aargau, die Unterlagen bereits während des Jahres zu sammeln, und nennt sie einzeln: Lohnausweis, Belege für Renten, Kontoauszüge von Bank oder Post, Belege zu Wertschriften, Schuldenverzeichnis und Schuldzinsbescheinigungen, Liegenschaftsaufwendungen, Prämien und Beiträge an Versicherungen, Beiträge an die 2. und 3. Säule, Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, Spenden an gemeinnützige Institutionen, selbst getragene Heil- und Pflegekosten sowie Fremdbetreuungskosten (ag.ch).
In eTAX AARGAU kannst du die Belege laut Kanton wie bisher ausschliesslich digital, ausschliesslich physisch oder gemischt einreichen. Die Wegleitung zur Steuererklärung 2025 ist neu online verfügbar und führt die Neuerungen per 1. Januar 2025 auf; sie ist das massgebende Dokument, nicht diese Seite.
Wer im Kanton Aargau wohnt, ohne Niederlassungsbewilligung C, wird an der Quelle besteuert: Der Arbeitgeber zieht die Steuer vom Lohn ab und überweist sie dem Kantonalen Steueramt. Eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) von Amtes wegen erfolgt laut ag.ch, wenn dein Bruttojahreseinkommen aus dem Arbeitsverhältnis mindestens CHF 120'000 beträgt (bei Verheirateten werden die Einkommen für den Schwellenwert nicht zusammengerechnet), wenn dein steuerpflichtiges Vermögen als Einzelperson mindestens CHF 80'000 erreicht oder wenn Verrechnungssteuer zurückgefordert wird. Dann füllst du die ganze Steuererklärung aus, auch in eTAX AARGAU.
Darunter kannst du die NOV beantragen, um Abzüge geltend zu machen, die im Quellensteuertarif fehlen oder nur pauschal enthalten sind: effektive Berufskosten, Einkäufe in die Pensionskasse, Säule 3a, Aus- und Weiterbildung, Kinderbetreuung. Der Antrag muss laut ESTV bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht sein; es handelt sich um eine Verwirkungsfrist, die nicht verlängert werden kann. Was der Wechsel bedeutet, liest du im Ratgeber Quellensteuer.
Floxy ist die Ablage davor: Du scannst den Lohnausweis, die 3a-Bescheinigung, die Prämienübersicht der Krankenkasse und die Kita-Rechnungen, wenn sie im Briefkasten liegen. Die KI liest jeden Beleg, ordnet ihn der passenden Aargauer Abzugskategorie zu und rechnet die Limiten des Kantons in eine unverbindliche Schätzung ein. Gespeichert wird verschlüsselt in der Schweiz, damit die Kursrechnungen für den Aargauer Weiterbildungsabzug im März nicht in drei Ordnern verteilt liegen.
Vor dem 31. März exportierst du das Aargauer Steuerdossier und überträgst die Zahlen in eTAX AARGAU; die PDF-Belege lädst du dort hoch oder reichst sie physisch ein. Floxy reicht nichts ein, hat keinen Zugang zu deinem AGOV-Konto und ersetzt weder die Wegleitung noch das Gemeindesteueramt. Wie dieselbe Ablage auch Versicherungen, Garantien und Fristen ordnet, zeigt Dokumente verwalten.
Die Schritte gelten für die Steuererklärung 2025 (Frist 31. März 2026). Bis zum 30. Juni 2026 brauchst du im Aargau kein Gesuch; danach läuft es online.
Prüfen, ob du überhaupt ein Gesuch brauchst
Der Kanton Aargau verschickt vor dem 30. Juni 2026 keine Mahnungen. Reichst du die Steuererklärung 2025 bis dahin ein, ist keine Fristverlängerung nötig; Selbständigerwerbende haben ohnehin bis 30. Juni.
Adressnummer und Zugangscode bereitlegen
Beides steht auf dem Steuererklärungsbogen, den du Ende Januar erhalten hast. Alternativ genügt für das Online-Gesuch dein Geburtsdatum.
Gesuch online innerhalb der Frist einreichen
Auf der Seite «Fristverlängerung beantragen» des Kantons Aargau stellst du das Gesuch als natürliche Person; nach § 65 Abs. 3 StGV muss es vor Ablauf der Frist eingehen.
Entscheid des Gemeindesteueramts abwarten
Über das Gesuch entscheidet das Gemeindesteueramt deiner Wohngemeinde, nicht das Kantonale Steueramt. Eine allfällige Gebühr und die längstmögliche Verlängerung nennt der Kanton online nicht; frag bei Bedarf direkt nach.
Mahngebühren vermeiden
Liegt nach dem 30. Juni 2026 weder deine Steuererklärung 2025 noch ein bewilligtes Gesuch vor, kostet die erste Mahnung CHF 35, die zweite CHF 50 (Gebührenliste des Kantons Aargau). Ein rechtzeitig gestelltes Gesuch verschiebt die Frist, über die das Gemeindesteueramt entscheidet.
Belege in der Zwischenzeit sammeln
Nutze die gewonnene Zeit, um Lohnausweis, 3a-Bescheinigung und Prämienübersicht in Floxy abzulegen, damit die Zahlen bereitliegen, wenn du dich bei eTAX AARGAU anmeldest.
Scannst du im Januar den Lohnausweis, die 3a-Bescheinigung und die Prämienübersicht, liest die KI die Beträge heraus und legt sie in den Rubriken ab, die der Kanton Aargau auf seiner Unterlagenliste führt: bereit zum Abtippen in eTAX AARGAU.
Bei der Aus- und Weiterbildung lässt der Aargau CHF 18'000 zu, die direkte Bundessteuer nur CHF 13'000. Floxy rechnet in der Schätzung mit beiden Grenzen und zeigt dir, ab welcher Kursrechnung die Bundeslimite ausgeschöpft ist, während im Kanton noch Luft bleibt.
Floxy erinnert dich vor der Aargauer Frist vom 31. März 2026 und noch einmal vor dem 30. Juni 2026, dem Datum, vor dem der Kanton Aargau keine Mahnungen verschickt (danach drohen CHF 35, dann CHF 50). So entscheidest du rechtzeitig, ob du einreichst oder online verlängerst.
Ein Klick exportiert das Aargauer Dossier mit allen PDF-Belegen. Du überträgst die Zahlen selbst in eTAX AARGAU oder gibst das Paket der Person weiter, mit der du die Steuererklärung über die Teilen-Funktion des Kantons freigegeben hast.
Im Aargau entscheidet das Gemeindesteueramt deiner Wohngemeinde über Fristverlängerungen, gibt die Papierformulare ab und beantwortet Fachfragen zur Steuererklärung 2025. Die Steuerseiten von fünf Aargauer Gemeinden:
Floxy bereitet das Dossier vor; eingereicht wird über eTAX AARGAU, die Online-Anwendung des Kantonalen Steueramts Aargau, oder auf Papier beim Gemeindesteueramt. Die Seiten, auf denen die Fakten dieser Seite stehen:
Bis zum 31. März 2026, wenn du unselbständig erwerbend oder pensioniert bist; selbständig Erwerbende und Aktionäre von Familiengesellschaften haben im Kanton Aargau bis zum 30. Juni 2026. Der Kanton schreibt dazu, dass vor dem 30. Juni 2026 keine Mahnungen verschickt werden und für Verlängerungen bis zu diesem Datum kein Gesuch nötig ist. Danach kostet die erste Mahnung CHF 35, die zweite CHF 50.
Online auf ag.ch, innerhalb der Frist, mit deiner Adressnummer und dem Zugangscode vom Steuererklärungsbogen oder mit deinem Geburtsdatum. Bis zum 30. Juni 2026 brauchst du im Aargau gar kein Gesuch, weil bis dahin niemand gemahnt wird. Über ein Gesuch entscheidet nach § 65 Abs. 3 StGV das Gemeindesteueramt deiner Wohngemeinde; eine Gebühr oder ein spätestes Datum nennt der Kanton auf seiner Seite nicht.
eTAX AARGAU ist die webbasierte Steuererklärung des Kantons Aargau, die ab dem Steuerjahr 2025 EasyTax ersetzt und seit dem 26. Januar 2026 offen ist. Ohne AGOV-Registrierung ist die Nutzung laut Kanton nicht möglich: Du meldest dich mit der App «AGOV access» oder einem FIDO2-Sicherheitsschlüssel an, eine E-ID ist nicht nötig. Wer kein AGOV will, reicht die Steuererklärung 2025 weiterhin auf Papier ein; die Formulare gibt das Gemeindesteueramt ab.
Für eine alleinstehende Person im Steuerjahr 2025 gelten im Aargau unter anderem: Versicherungsprämien pauschal CHF 3'600, Fahrkosten bis CHF 7'000, Drittbetreuung pro Kind unter 14 bis CHF 25'000 und berufsorientierte Aus- und Weiterbildung bis CHF 18'000 (StG AG §§ 35 und 40). Dazu kommen die Bundesregeln, etwa CHF 7'258 für die Säule 3a mit Pensionskasse. Die Aargauer Wegleitung 2025 ist online und massgebend.
Ja. Laut den Fragen und Antworten des Kantons Aargau kannst du die Vorjahresdaten aus EasyTax in eTAX AARGAU übernehmen, sofern du die Datei der Steuererklärung 2024 abgespeichert hast und den Speicherort kennst. Eine Anleitung dazu findest du in der Rubrik «Hilfe & Anleitungen» von eTAX AARGAU. Belege aus dem Vorjahr importiert die Anwendung nicht; die legst du am besten übers Jahr in Floxy ab.
Ja, wenn du im Kanton Aargau wohnst, keine C-Bewilligung hast und dein Bruttojahreseinkommen aus dem Arbeitsverhältnis mindestens CHF 120'000 beträgt: Dann wirst du von Amtes wegen nachträglich ordentlich veranlagt, ebenso ab einem steuerpflichtigen Vermögen von CHF 80'000 als Einzelperson. Darunter kannst du die NOV beantragen, um Säule 3a, Weiterbildung oder Kinderbetreuung abzuziehen; der Antrag muss laut ESTV bis zum 31. März des Folgejahres da sein.
Nein. Eingereicht wird im Kanton Aargau über eTAX AARGAU oder auf Papier beim Gemeindesteueramt; Floxy hat keinen Zugang zu deinem AGOV-Konto und übermittelt nichts an das Kantonale Steueramt Aargau. Floxy übernimmt den Schritt davor: Belege sammeln, den Aargauer Abzugskategorien zuordnen, die Limiten 2025 anwenden und ein Dossier exportieren, das du selbst in eTAX AARGAU überträgst.
eTAX AARGAU läuft im Browser, ohne Installation. Als Voraussetzungen nennt der Kanton Aargau einen Computer mit Internetzugang sowie ein iOS- oder Android-Gerät für die App «AGOV access», mit der du dich anmeldest (alternativ ein Sicherheitsschlüssel). Das Scannen der Belege dagegen erledigst du in Floxy direkt am Smartphone, wann immer ein Lohnausweis oder eine Kita-Rechnung eintrifft.
Verfasst vom Team von Floxy.ch in Orsières. Zahlen gegen die auf dieser Seite zitierten offiziellen Quellen geprüft. Über uns
Lohnausweis, 3a-Bescheinigung und Prämienübersicht heute scannen; am 31. März 2026 liegen die Zahlen für den Aargau bereit, lange vor dem 30. Juni 2026, bis zu dem der Kanton nicht mahnt.
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